Die meisten Pensionierten haben eine Vorsorgelücke und müssen im Ruhestand mit weniger Einkommen auskommen als im Erwerbsleben. Diese Lücke können sie schliessen. Zum Beispiel mit Einzahlungen in ein Säule 3a Konto, freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse oder anderen steueroptimierenden Massnahmen.
Die Renten der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule) betragen in der Regel rund 60 Prozent des letzten Einkommens vor der Pensionierung. Die meisten Rentnerinnen und Rentner bräuchten aber 80 bis 90 Prozent, um ihren gewohnten Lebensstandard weiterführen zu können. Wer diese Lücke in der Vorsorge schliessen will, muss freiwillig privat vorsorgen, beispielsweise mit Einzahlungen in ein Säule 3a Konto, und/oder die Ausgaben kürzen. Ohne Abstriche am Lebensstandard lässt sich vor allem durch Steueroptimierungen Geld sparen. Das will wohlüberlegt und gut vorbereitet sein. Je früher, desto besser, aber spätestens mit 60 Jahren.
Wie ändert sich die Besteuerung im Ruhestand?
Viele glauben, dass sie nach der Pensionierung viel weniger versteuern müssen, weil das Renteneinkommen aus AHV und Pensionskasse tiefer ist als ihr bisheriges Erwerbseinkommen. Das stimmt natürlich. Dafür dürfen Pensionierte keine Kosten für den Arbeitsweg und für die auswärtige Verpflegung, keine Pauschale für Berufsauslagen und keine Einzahlungen in die 3. Säule von ihrem steuerbaren Einkommen mehr abziehen. Unter dem Strich ist die Steuerersparnis durch das tiefere Renteneinkommen von AHV und Pensionskasse geringer, als die meisten annehmen. Einen grösseren Einfluss auf die Besteuerung hat die Entscheidung, ob das Altersguthaben der Pensionskasse als Rente, als einmalige Auszahlung oder gemischt bezogen wird. Warum? Renten werden ein Leben lang als Einkommen versteuert, Kapitalauszahlungen hingegen nur einmal und dies getrennt vom übrigen Einkommen. Dabei erfolgt die Besteuerung von Kapitalauszahlungen zu einem tieferen Steuersatz.
Fünf Steuerspartipps
- Tipp 1 - Einkäufe in die Pensionskasse: Falls in der Pensionskasse Einkaufspotenzial besteht, lohnt es sich, dieses auszuschöpfen. Die Rendite freiwilliger Einkäufe ist dank Steuerabzügen überdurchschnittlich hoch. Allerdings dürfen freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse, die in den letzten drei Jahren vor der Pensionierung erfolgen, nur als Rente bezogen werden. Das bedeutet, dass der letzte Einkauf mindestens drei Jahre vor der Erwerbsaufgabe erfolgen muss, damit aus der Pensionskasse Kapital bezogen werden kann. Der maximale Betrag für den freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse wird auf dem Pensionskassenausweis ausgewiesen.
- Tipp 2 - Kapital oder Rente: Alterskapital, das als monatliche Rente bezogen wird, wird höher besteuert als eine einmalige Kapitalauszahlung. Steuerlich lohnt es sich in vielen Fällen, das Geld der Pensionskasse ganz oder teilweise als Kapital zu beziehen. Allerdings sollten beim Entscheid Rente oder Kapital auch andere Aspekte wie das persönliche Sicherheitsbedürfnis mit einbezogen werden. Gesetzlich müssen die Pensionskassen auf Wunsch mindestens 25 Prozent als Kapital auszahlen. Die meisten Pensionskassen zahlen bis zu 100 Prozent aus.
- Tipp 3 - Alterskapital gestaffelt beziehen: Fast alle Pensionskassen erlauben die schrittweise Teilpensionierung ab Alter 58. Dies in Schritten von mindestens 20 Prozent des Arbeitspensums und entsprechender anteiliger Rente oder Kapitalauszahlung. Wer beispielsweise mit 63 Jahren das Pensum von 100 auf 60 Prozent reduziert und sein anteiliges Guthaben als Kapital bezieht, verteilt die Auszahlung auf zwei Steuerperioden. So lässt sich die Steuerprogression brechen und Steuern sparen.
- Tipp 4 - 3. Säule gestaffelt beziehen: Auch der gestaffelte Bezug von Vermögen in der Säule 3a bricht die Steuerprogression. Weil Teilauszahlungen aus einem Säule 3a Konto nach Alter 60 untersagt sind, lohnt es sich ab einem gewissen Betrag steuerlich, mehr als ein Vorsorgekonto zu führen und die Konti in unterschiedlichen Steuerperioden aufzulösen.
- Tipp 5 - Hypothek amortisieren: Wer ein Eigenheim besitzt, muss die 2. Hypothek auf die Pensionierung hin amortisieren. Viele Pensionierte zahlen freiwillig mehr zurück. So senken sie ihre Wohnkosten, erhöhen aber ihre Steuerbelastung, weil sie weniger Schuldzinsen von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen. Als Faustregel gilt: Aus steuerlicher Sicht ist eine Amortisation dann sinnvoll, wenn die daraus erzielten Ersparnisse (Zinsersparnis abzüglich steuerlicher Mehrbelastung) höher sind, als die mit einer alternativen Geldanlage erzielbare Rendite nach Steuern.
Wichtig: Versicherte sollten es vermeiden, in einer Steuerperiode Guthaben aus der Pensionskasse und Vermögen aus dem Säule 3a Konto zu beziehen. Sonst müssen sie alle Auszahlungen gesamthaft zu einem höheren Steuersatz versteuern. Kapitalauszahlungen werden im Kanton Thurgau abhängig vom Betrag mit rund 6 bis 8 Prozent besteuert.
Entscheidungen mit weitreichenden Folgen
Die einzelnen Entscheidungen und Massnahmen haben teilweise gegenseitige Abhängigkeiten und können sich beeinflussen. Darum ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit den Steuerfolgen der Pensionierung zu beschäftigen:
- Ab 50 ist es sinnvoll, sich einen Überblick über seine Vorsorgesituation zu verschaffen und abzuklären, ob allenfalls eine Frühpensionierung oder eine Teilpensionierung finanziell tragbar wäre.
- Ab 55 ist es empfehlenswert, sich erste Gedanken über den Zeitpunkt der Pensionierung zu machen: vor dem ordentlichen Referenzalter, oder später? Ausserdem stellt sich die Frage, ob freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse Sinn machen.
- Ab 60 ist es Zeit für finanzielle Entscheidungen. Soll ich Alterskapital aus der Pensionskasse als Kapital, Rente oder gemischt beziehen? Und wie können das Alterskapital und die Säule 3a Konten steueroptimiert gestaffelt werden? Wie hoch soll die eigene Liegenschaft nach der Pensionierung mit Hypotheken belastet sein?
Vorsorge und Steuern: Gut geplant ist viel gespart
Kein Mensch ist wie der andere. Darum gibt es keine Standardlösung, die allen passt. Neben steuerlichen Aspekten müssen auch persönliche und finanzielle Verhältnisse berücksichtigt werden. Daher lohnt sich eine unverbindliche und kostenlose Standortbestimmung Pension in einer unserer Geschäftsstellen, bei der wir mit Ihnen eine Auslegeordnung machen, Ihre Fragen beantworten und einen allfälligen Handlungsbedarf ermitteln. So können Sie sich auf Ihren wohlverdienten Ruhestand freuen und ihn sorgenfrei geniessen.