Der Barkredit von Cembra

Mit dem Barkredit von Cembra überbrücken Sie einen finanziellen Engpass und erhalten einen Kredit, der zu Ihrem Budget passt.

Vorteile

  • Kosten im Griff dank fixen Monatsraten
  • Schuldzinsen sind steuerlich absetzbar
  • Erlass der Restschuld im Todesfall bis max. CHF 60'000
  • Optionale Ratenabsicherung (kostenpflichtig) bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall

Produktdetails

Kreditrahmen

bis max. CHF 250'000

Sicherheiten

Keine nötig

Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Mündigkeit und Handlungsfähigkeit
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Schweizer Bürger oder Ausländer der Kategorie B und C
  • Kreditablauf vor Vollendung des 65. Altersjahres
  • regelmässiges Einkommen aus ungekündigtem Arbeitsverhältnis
  • finanzielle Tragbarkeit des Kredits
Verwendungszweck

Finanzierung von Konsumgütern oder privaten Bedürfnissen

Zinssatz

Zwischen 7.95 % und 11.95 %

Laufzeit

mindestens 12 bis maximal 84 Monate

Produktinformationen

Produktvergleich

Häufige Fragen zum Barkredit von Cembra

Folgende Unterlagen sind mindestens einzureichen:

  • Identifikations-Dokument (gültiger Reisepass, Identitätskarte, gültiger Ausländerausweis etc.)
  • Kopie der letzten Lohnabrechnung

Es gelten folgende Voraussetzungen zur Gewährung eines Barkredits von Cembra:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Schweizer Bürger oder Ausländer der Kategorie B und C
  • regelmässigen Einkommen

Ja, bis maximal CHF 250'000.-.

Ein Barkredit von Cembra hat eine Laufzeit zwischen 6 und 84 Monaten.

Nein, ein Barkredit von Cembra wird grundsätzlich ohne Sicherheiten gewährt.

Mit der Ratenabsicherung sichern Sie sich bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeits- oder Erwerbsunfähigkeit nach Krankheit oder Unfall ab. Die Versicherung übernimmt in solchen Situationen bis zu 19 Raten. Die Prämienzahlung erfolgt mit der Monatsrate an Cembra.

Kreditgeberin ist die Cembra Money Bank AG, handelnd unter ihrer Marke cashgate, mit Sitz in Zürich. Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt (Art. 3 UWG).

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