Ihre Vorteile
- Sicherheit durch unbeschränkte Staatsgarantie
- Zinserträge sind steuerbefreit
- Verrechnungssteuer wird nicht abgezogen
- Kontoeröffnung online möglich
Produktdetails
Zinssatz
0.350 %
Rückzug
Kontoführungsgebühr
Alter
Debit Mastercard
Kreditkarte
Produktinformationen
Produktvergleich
Häufige Fragen zum Freizügigkeitskonto
Das Freizügigkeitskonto ist für alle Arbeitnehmer geeignet, die vorübergehend oder definitiv aus ihrer bisherigen Pensionskasse austreten und noch keinen Anspruch auf Altersleistungen aus der Pensionskasse haben.
Ja, es stehen die verschiedenen Swisscanto Anlagegruppen zur Verfügung.
Wertschriftensparen mit der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung
Nein, Freizügigkeitskonten sind ausschliesslich für Überträge von Vorsorgestiftungen vorgesehen. Als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen oder einen höheren jährlichen Beitrag in die Säule 3a einzahlen.
Nein, die Kontoführung ist bis maximal 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus möglich. Wird jedoch die Altersleistung für ein Freizügigkeitskonto bzw. eine Freizügigkeitspolice ausbezahlt, werden auf diesen Zeitpunkt hin sämtliche anderen noch bestehenden Freizügigkeitsguthaben fällig bzw. besteuert.
- Für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
- Bei einer vollen Invalidenrente
- Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
- Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
- Bei einem Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007
Den Antrag zum Übertrag oder zur Auszahlung finden Sie auf der Swisscanto Website. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Swisscanto.
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Wir sind am Dienstag von 13.30 bis 17.00 und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.