Holen Sie mehr aus Ihrer 2. Säule

Mit TKB PensFree Kombi bieten wir Ihnen eine einfache und einzigartige Vermögensanlage innerhalb der 2. Säule. Investieren Sie bis zu 85% in Aktien.

Ihre Vorteile

  • Chance auf Rendite durch Investition in Aktien
  • individuelle Anlagestrategie wählbar
  • tiefe Kosten und hohe Transparenz
  • Steueroptimierung möglich

Produktdetails

Zinssatz

0.350 %

Rückzug
Die Kündigungsfrist beträgt 31 Tage
Kontoführungsgebühr
keine
Rendite

Investition in ein diversifiziertes Aktienportfolio. Erträge werden laufend im gleichen Fonds investiert (thesaurierend).

Mindesteinlage

CHF 100'000

Alter
bis zum Erreichen des 70. Altersjahrs
Debit Mastercard
Nein
Kreditkarte
Nein

Weitere Schritte

Häufige Fragen zur Freizügigkeitslösung

PensFree Kombi eignet sich für alle Kunden mit einer Freizügigkeitsleistung (vorbestehendes Konto, BVG-Fonds Swisscanto oder noch vor Auszahlung PK) und einem Anlagehorizont von mind. 5 Jahren. Mit dieser innovativen Anlagelösung kombinieren Sie die Chancen einer Investition in Aktien mit der Sicherheit eines Freizügigkeitskontos bei der TKB. Es ermöglicht Ihnen so trotz sehr tiefen Zinsen eine Rendite zu erwirtschaften ohne dabei in unattraktive festverzinsliche Wertpapiere investieren zu müssen.

Mit TKB PensFree Kombi investieren Sie einen Teil Ihres Freizügigkeitsguthabens in den transparenten und kostengünstigen TKB Vermögensverwaltung Fonds Aktien (CHF), eine professionelle Vermögensverwaltung der Thurgauer Kantonalbank. Sie bestimmen in welchem Umfang. Den Rest legen Sie auf ein PensFree Freizügigkeitskonto, ebenfalls geführt bei der Thurgauer Kantonalbank.

TKB PensFree-Kombi ist in  3 möglichen Ausprägungen erhältlich:

  • BVG Konservativ mit einem Aktienanteil von lediglich 25%
  • BVG Ausgewogen mit einem Aktienanteil von 50%
  • BVG Wachstum mit einem Aktienanteil von 65%
  • BVG Aktien mit einem Aktienanteil von 85%

Das Freizügigkeitskonto ist für alle Arbeitnehmer geeignet, die vorübergehend oder definitiv aus ihrer bisherigen Pensionskasse austreten und noch keinen Anspruch auf Altersleistungen aus der Pensionskasse haben.

Nein, Freizügigkeitskonten sind ausschliesslich für Überträge von Vorsorgestiftungen vorgesehen. Als selbständig Erwerbstätiger kann man sich einer Pensionskasse anschliessen oder einen höheren jährlichen Beitrag in die Säule 3a einzahlen.

Nein, die Kontoführung ist bis maximal 5 Jahre über das Pensionsalter hinaus möglich. Wird jedoch die Altersleistung für ein Freizügigkeitskonto bzw. eine Freizügigkeitspolice ausbezahlt, werden auf diesen Zeitpunkt hin sämtliche anderen noch bestehenden Freizügigkeitsguthaben fällig bzw. besteuert.

  • Für selbstgenutztes Wohneigentum (Erwerb/Amortisation)
  • Bei einer vollen Invalidenrente
  • Bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
  • Beim endgültigen Verlassen der Schweiz (gemäss Regelung der bilateralen Verträge)
  • Bei einem Wohnsitz im Ausland schon vor 1.6.2007

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Wir sind am Dienstag von 13.30 bis 17.00 und Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr für Sie erreichbar.