Zahlungen sofort und jederzeit erledigen

Mit Instant-Zahlungen können Sie jederzeit Zahlungen von Ihrem Konto auf ein anderes Konto in der Schweiz tätigen und das innerhalb weniger Sekunden. Die Belastung und Gutschrift erfolgt nahezu gleichzeitig.

Das wichtigste in Kürze

Instant-Zahlung ist die neue Zahlungsart, mit der Sie innert Sekunden Geld von Ihrem Bankkonto auf ein anderes Konto in der Schweiz überweisen können. Dabei spielt es keine Rolle, wann Sie die Überweisung auslösen: Auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen führen die Schweizer Banken Ihren Zahlungsauftrag immer sofort aus.

Bei der Thurgauer Kantonalbank können Sie ab dem 20.08. Instant-Zahlungen empfangen, das Senden wird bei der TKB voraussichtlich ab Anfang 2025 möglich sein. Voraussetzung dafür ist ein Instant-Zahlungsfähiges Konto. Welche Konten für Instant-Zahlungen (Empfangen und/oder Senden) zugelassen sind erfahren Sie weiter unten in den häufigen Fragen zu Instant-Zahlungen.

Welche Vorteile bieten Instant-Zahlungen?

Bei einer Instant-Zahlung erfolgt die Belastung und die Gutschrift auf den Bankkonten nahezu gleichzeitig.

Die Annahmeschlusszeiten von Zahlungen der Banken haben keinen Einfluss auf die Ausführungszeit einer Instant-Zahlung.
Überweisungen sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr möglich.

Keine Wartezeiten oder Unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Die Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und final belastet sowie gutgeschrieben.

Sowohl die zahlende als auch die begünstigte Partei erhalten sofort nach der erfolgreichen Ausführung der Zahlung eine Bestätigung. Bei Ihrem TKB Konto ist das Einrichten der Benachrichtigung für eingehende Instant-Zahlungen unter dem folgenden Link beschrieben.

Häufige Fragen zu Instant-Zahlungen

Bei der Zahlungsart Instant-Zahlung wird der Geldbetrag (in Schweizer Franken) nach Auslösung des Überweisungsauftrags sofort (innerhalb von 10 Sekunden) und final von einem Konto auf ein anderes überwiesen, und zwar 24 Stunden am Tag, an 7 Tagen die Woche und 365 Tagen im Jahr. Die Belastung des Kontos der zahlenden Partei erfolgt unmittelbar und nahezu gleichzeitig mit der Gutschrift des Geldes auf dem Konto der begünstigten Partei.

  • Kontostand immer aktuell: Sowohl die Kontobelastung bei der zahlenden Partei als auch die Geldgutschrift auf dem Konto der begünstigten Partei erfolgen unverzüglich.
  • Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr verfügbar: Die Annahmeschlusszeiten von Zahlungen der Banken haben keinen Einfluss auf die Ausführungszeit einer Instant-Zahlung. Überweisungen sind 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr möglich.
  • Sicher und endgültig: Keine Wartezeiten oder unsicherheiten, ob eine Zahlung erfolgreich gutgeschrieben wurde. Die Instant-Zahlungen werden sofort verarbeitet und sind final.
  • Sofortige Ausführungsbestätigung: Bei Zahlungseingang erhält die Begünstigte Person eine Push-Benachritigung über den Geldeingang. Die Push-Benachrigtigung kann im TKB E-Banking aktiviert werden.
  • Für Gross- und Kleinbeträge: Eine Instant-Zahlung hat eine Limite von CHF 20'000.

Voraussetzung für das Empfangen von Instant-Zahlungen ist ein Instant-Zahlungsfähiges Konto.

Die folgenden Kontoprodukte können ab dem 20. August 2024 Instant-Zahlungen empfangen:

Konten für private Kunden:

  • Privatkonten (inkl. Privatkonten in den Servicepaketen)
  • Spar- und Anlagesparkonten in CHF (inkl. Spar- und Anlagesparkonten in den Servicepaketen)
  • Wertschriftenkonten in CHF
  • Liegenschaftskonto
  • Mieterkautionskonto
  • Vereinskonto
  • Zielsparplankonto
  • Carlokonto
  • Baukonten

Konten für Geschäftskunden:

  • Kontokorrentkonten (inkl. Kontokorrentkonten in den Servicepaketen)
  • Anlagekonten (inkl. Anlagekonten in den Servicepaketen)
  • Landwirtschaftskonto
  • TEKAmed Konto
  • Kapitaleinzahlungskonto

Die vollständige Liste mit den Kontobezeichnungen im Detail finden Sie auf der unten verlinkten "Kontoliste Instant-Zahlung".

Um ein Benachrichtigung zu erhalten, muss im Olivia das Alerting für Instant aktiviert sein. Die Anleitung dazu finden Sie im folgenden Link.

Das Empfangen von Instant-Zahlungen wird ab dem 20. August 2024 auf Instant-Zahlungsfähigen Konten möglich sein. Die Einführung des Sendens von Instant-Zahlungen ist auf Anfang 2025 geplant. Das Empfangen von Instant-Zahlungen hat denselben Preis wie das Empfangen von anderen eingehenden Zahlungen.

Ja, die herkömmlichen Überweisungsverfahren bleiben unverändert bestehen.

Instant-Zahlungen funktionieren für Überweisungen in Schweizer Franken und nur zwischen Finanzinstituten, die am Schweizer Interbank-Zahlungssystem (SIC-System) teilnehmen. Damit Geld per Instant-Zahlung überwiesen werden kann, muss das Finanzinstitut der begünstigten Partei diese Zahlungsart verarbeiten können und das sendende Finanzinstitut muss das Senden von Instant-Zahlungen anbieten.

Instant-Zahlungen:

  • keine spezielle App nötig (Senden: Zahlung über Mobile- oder E-Banking erfassbar)
  • höhere Limiten als bei Twint (Instant-Zahlung pro Transaktion max. CHF 20'000.-)
  • Identifikation des Empfängers läuft bei Instant-Zahlungen über die IBAN und den Namen (und Adresse); bei Twint über die Mobile-Nummer.

Die TKB hat sich entschieden Instant-Zahlungen schrittweise einzuführen. Daher ist das Senden von Instant-Zahlungen ab einem TKB Konto voraussichtlich ab Anfang 2025 möglich. Die genauen Rahmenbedingungen sind noch in Erarbeitung.

Die TKB führt Instant-Zahlungen schrittweise ein. Ein Angebot der Thurgauer Kantonalbank für das Senden von Instant-Zahlungen folgt zu einem späteren Zeitpunkt. Informationen werden auf unserer Website aufgeschaltet werden.

  • Instant-Zahlungen sind ausschliesslich für Zahlungen zwischen zwei Schweizer Konten in der Transaktionswährung CHF möglich.
  • Die Höchstgrenze pro Instant-Zahlung liegt aktuell bei CHF 20'000.–.
  • Ein Instant-Zahlungseingang kann auch zurückgewiesen werden, wenn z.B. die Kontonummer nicht korrekt ist, eine nicht zugelassene Kontoart gewählt wurde (Vorsorgekonten wie Sparen 3, Freizügigkeit etc. oder das Konto bei der TKB nicht in CHF geführt wird), wenn die Systeme nicht verfügbar sind oder aus regulatorischen Gründen.

Dürfen wir Sie persönlich beraten?

Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.