Ein Jobwechsel bringt viele Veränderungen mit sich – neue Aufgaben, neues Arbeitsumfeld und -klima, vielleicht sogar ein höheres Gehalt und neue Arbeitsbedingungen. Besonders wichtig ist, dass Sie beim Stellenwechsel auf Ihre Altersvorsorge achten, um auch in Zukunft gut abgesichert zu sein. Erfahren Sie in diesem Blogartikel, welche wichtigen Aspekte Sie bereits in der Bewerbungsphase klären und was Sie bei der Pensionskasse und anderen Versicherungen beachten sollten.
Vorsorge in der Bewerbungsphase
Die Phase der Bewerbungs- und Vertragsverhandlungen ist nicht nur der Zeitpunkt, um über Ihr Gehalt und Ihre Arbeitszeiten mit Ihrem potenziellen Arbeitgeber zu sprechen. Sie bietet Ihnen auch eine wertvolle Gelegenheit, die kurz- und langfristigen Absicherungen und Vorsorgelösungen des neuen Arbeitgebers unter die Lupe zu nehmen. Sprechen Sie daher bereits im Bewerbungsprozess neben den klassischen Themen wie Lohn und allgemeine Anstellungsbedingungen unbedingt auch die Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit oder Unfall an. Wie lange wird im Krankheitsfall der Lohn fortgezahlt? Wie unterstützt Sie Ihr neuer Arbeitgeber im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls?
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der oft übersehen wird, betrifft die Pensionskasse und die damit verbundenen Vorsorgeleistungen. Hier haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem potenziellen Arbeitgeber einen simulierten Vorsorgeausweis anzufordern. Damit können Sie die bisherigen Versicherungsleistungen mit den neuen, potenziellen Leistungen vergleichen. Um ein realistisches Bild Ihrer künftigen Vorsorgesituation zu erhalten und damit der Vorsorgeausweis sinnvoll simuliert werden kann, teilen Sie der neuen Pensionskasse die Höhe Ihrer Freizügigkeitsleistungen mit.
Dieser Vergleich kann in der Vertragsverhandlung tatsächlich entscheidend sein, um festzustellen, ob der neue Arbeitgeber in der Altersvorsorge grosszügiger ist als Ihr bisheriger Arbeitgeber. Achten Sie auf Details wie die Höhe der Sparbeiträge: Leistet der neue Arbeitgeber höhere Sparbeiträge? Oder werden diese paritätisch 50:50 zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt? Ein klarer Vergleich dieser Aspekte hilft Ihnen, nicht nur Ihre aktuelle finanzielle Situation, sondern auch Ihre Altersvorsorge langfristig optimal abzusichern. Zugleich dient Ihnen dieser Vergleich in finanzieller Sicht als wichtige Entscheidungsgrundlage, den neuen Job anzunehmen oder nicht. Weitere Massnahmen können eingeleitet werden, um Ihre private Vorsorgesituation aufzubessern.
Pensionskasse im Pre-Boarding: Wichtige Schritte
Vor dem Start bei Ihrem neuen Arbeitgeber sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Vorsorgeguthaben von Ihrer bisherigen Pensionskasse zur neuen übertragen wird. Prüfen Sie auch, ob Sie alle notwendigen Unterlagen wie Arbeitsvertrag und Vorsorgereglement erhalten haben. Nehmen Sie sich Zeit, dieses Reglement gründlich zu studieren, und zögern Sie nicht, bei Detailfragen zu Hinterlassenenleistungen oder Versicherungen im Todesfall direkt auf die Personalabteilung Ihres neuen Arbeitgebers oder dessen Pensionskasse zuzugehen.
Vor dem Arbeitsstart zu klären:
Arbeitsvertrag
Vergewissern Sie sich, dass alle wichtigen Details wie Gehalt, Arbeitszeiten, Aufgaben und Benefits gemäss Vereinbarung aufgeführt sind.
Pensionskasseninformation
Fragen Sie nach, wie die Versicherungsleistungen Ihrer neuen Pensionskasse sind, wie der Transfer Ihres bisherigen Guthabens abläuft und wie der Pensionskassenbeitrag Ihres neuen Arbeitgebers aussieht.
Sparplan
Sprechen Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber den Sparprozess an. Gibt es nur einen Standardplan oder können höhere Einzahlungen getätigt werden? Wir empfehlen Ihnen, diese Abklärung bereits in der Pre-Boarding-Phase zu machen, damit die von Ihnen gewünschten Sparbeiträge ab der ersten Lohnzahlung erfolgen. Vergleichen Sie auch, mit welchem Prozentsatz Ihr Altersguthaben im Pensionsalter voraussichtlich in eine lebenslange Altersrente umgerechnet wird. Vielleicht denken Sie ja über eine mögliche Frühpensionierung nach!
Krankentaggeldversicherung
Klären Sie, ob und wie Sie bei Arbeitsunfähigkeit abgesichert sind, wie der Anmeldeprozess der Krankentaggeldversicherung funktioniert und ob Ihr neuer Arbeitgeber diese Versicherungsprämien übernimmt.
Weitere Versicherungen
Erkundigen Sie sich nach anderen relevanten Versicherungen wie Unfallversicherung (UVG) oder Zusatzversicherungen, die Ihr neuer Arbeitgeber anbietet.
AHV/IV-Anmeldung
Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrem neuen Arbeitgeber korrekt für die AHV sowie IV angemeldet sind (für Grenzgänger ist die Anmeldung für die Quellensteuer zu klären). Der individuelle Kontoauszug (IK) der AHV/IV bildet die Grundlage für die spätere Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente. Sie können sich diesen ganz einfach bei der AHV/IV auf der Webseite via Formular bestellen.
Versicherungsschutz bei Stellenwechsel
Wie eingangs erwähnt hat ein Jobwechsel auch weitgehenden Einfluss auf die Sozialleistungen und auf Ihren Versicherungsschutz. Aber was genau passiert beim Stellenwechsel?
Hier die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
- AHV/IV: Die AHV und die IV bleiben in der Regel beim Stellenwechsel bestehen, da diese vom Staat organisiert und obligatorisch sind. Ihr neuer Arbeitgeber wird Sie also weiterhin bei der AHV anmelden. Da ändert sich für Sie nichts.
- BVG (Pensionskasse): Die berufliche Vorsorge wird ebenfalls durch Ihren neuen Arbeitgeber organisiert. Hier sollten Sie unbedingt auf die Konditionen und den Pensionskassenbeitrag Ihres neuen Arbeitgebers achten.
- UVG (Unfallversicherung): Auch die Unfallversicherung läuft ohne Unterbrechung weiter. Ihr neuer Arbeitgeber muss Sie entsprechend bei der Unfallversicherung anmelden.
- Krankentaggeldversicherung: Achten Sie darauf, dass Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls eine Krankentaggeldversicherung anbietet und dass Sie denselben oder einen besseren Schutz erhalten als bei Ihrer vorherigen Krankentaggeldversicherung.
Wichtige Tipps:
Wenn Sie erwerbstätig sind, stellen Sie sicher, dass Sie in Ihrer privaten Krankenversicherung den Unfallschutz ausschliessen, da Sie bei Ihrem Arbeitgeber obligatorisch versichert sind, sofern Sie mindestens 8 Stunden pro Woche bei ihm arbeiten.
Bei Erwerbslosigkeit empfehlen wir Ihnen, den Unfallschutz in Ihrer Krankenversicherung einzuschliessen. Achtung: Der obligatorische Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle endet erst 31 Tage nachdem der Anspruch auf mind. 50% Ihres Lohnes erlischt. Klären Sie ausserdem vor Ihrem Austritt ab, ob Sie bei der Krankentaggeldversicherung Ihres ehemaligen Arbeitgebers weiterhin versichert bleiben können und für welche Dauer. Wenn nicht, kümmern Sie sich selber um eine Krankentaggeldversicherung. Wenn Sie bei einer Arbeitslosenkasse angemeldet sind, zahlt Ihnen diese auch das Taggeld aus.
Vorgehen beim Pensionskassenwechsel
Der Transfer Ihres Pensionskassenguthabens beim Stellenwechsel sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden. Wir geben Ihnen hier eine kurze Checkliste, wie Sie vorgehen können:
- Transfer: Verlangen Sie nach einem Einzahlungsschein oder der Bankverbindung Ihrer neuen Pensionskasse und informieren Sie die Pensionskasse bzw. die Personalabteilung Ihres ehemaligen Arbeitgebers, damit Ihr Vorsorgeguthaben überwiesen werden kann. Diese Übertragung ist obligatorisch.
- Versicherungen und Beiträge prüfen: Wie sind die Versicherungsleistungen Ihrer neuen Pensionskasse? Müssen Sie sich privat um ergänzenden Versicherungsschutz z.B. im Todesfall oder bei Invalidität kümmern? Klären Sie zudem, ob Ihre neue Pensionskasse verschiedene, vorteilhaftere Sparplanvarianten anbietet, aus denen Sie auswählen können.
- Dokumente überprüfen: Sie erhalten von Ihrer alten Pensionskasse eine Austrittsabrechnung, woraus Sie ersehen können, wie hoch das zu übertragende Vorsorgeguthaben zum Austrittszeitpunkt ist. Nach dem Stellenwechsel erhalten Sie von Ihrer neuen Pensionskasse einen Vorsorgeausweis. Überprüfen Sie den neuen Ausweis auf das übertragene Vorsorgeguthaben und Ihre zukünftigen Versicherungsleistungen im Alter, bei Tod und Invalidität.
Vorsorgesituation im ersten Anstellungsmonat
Bei einem Stellenwechsel sollten Sie immer auf die Versicherungsleistungen achten. Auch wenn Sie vorab mit einem simulierten Vorsorgeausweis grob die wichtigsten Vergleiche angestellt haben, kann es dennoch vorkommen, dass die Versicherungsleistungen beim Wechsel des Arbeitgebers nicht gleich oder vielleicht sogar schlechter sind. Prüfen Sie daher im ersten Anstellungsmonat, ob der Vorsorgeausweis Ihnen von der Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers zugestellt wurde und das eingebrachte Vorsorgeguthaben ersichtlich ist. Achten Sie besonders auf die folgenden Kennzahlen, wenn es um Ihre Vorsorgesituation beim Stellenwechsel geht:
Versicherter Lohn
Achten Sie darauf, wie hoch der Lohnanteil ist, der von Ihrer neuen Pensionskasse versichert wird. Es gibt nämlich Pensionskassen, die keinen Koordinationsabzug vornehmen, was sämtliche Versicherungsleistungen deutlich verbessern kann.
Pensionskassenbeitrag neuer Arbeitgeber
Ab Alter 25 werden Arbeitnehmenden Sparbeiträge vom Lohn abgezogen. Die Sparbeiträge sind vom Alter der Versicherten abhängig. Ausserdem gibt es hier von Arbeitgeber zu Arbeitgeber grosse Unterschiede bei der prozentualen Beteiligung. Gemäss BVG-Obligatorium teilen sich Arbeitnehmende und Arbeitgebende die Sparbeiträge hälftig. Es gibt allerdings grosszügige Arbeitgeber, die einen höheren Sparbeitrag leisten als gesetzlich vorgeschrieben. Vergleichen Sie daher, wie hoch der Beitrag Ihres neuen Arbeitgebers ist, wenn Sie das nicht bereits in der Bewerbungsphase gemacht haben. Möglicherweise sparen Sie und Ihr neuer Arbeitgeber bereits vor Alter 25 für Ihr individuelles Sparkonto in der Pensionskasse.
Risikobeiträge
Vergleichen Sie zudem auch Ihre Risikobeiträge, welche für die Risiken Invalidität und Tod von Ihnen und Ihrem neuen Arbeitgeber geleistet werden. Diese Beiträge werden bereits ab dem 17. Altersjahr (sofern BVG-pflichtig) abgezogen. Im Falle einer dauerhaften Erwerbsunfähigkeit zahlt die Pensionskasse in Ergänzung zur AHV/IV eine Invalidenrente aus. Beim Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die im Pensionskassenausweis definierten Leistungen. Massgebend sind immer die Bestimmungen des Vorsorgereglements: Prüfen Sie daher die für Sie zutreffenden Voraussetzungen sorgfältig.
Anmeldung Konkubinat
Wenn Sie im Konkubinat leben, melden Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei Ihrer neuen Pensionskasse an, damit die versicherten Leistungen bei Tod ausbezahlt werden. Voraussetzung ist im Normalfall eine 5-jährige Konkubinatszeit. Solche Todesfallleistungen sind überobligatorisch, d.h. nicht zwingend. Achtung: Die meisten Pensionskassen erbringen keine Todesfallleistungen, wenn die entsprechende Mitteilung an die Pensionskasse nicht zu Lebzeiten erfolgte.
Pensionskasseneinkauf
Prüfen Sie, ob Sie freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse tätigen können und in welcher Höhe. Bei einem freiwilligen Einkauf in die Pensionskasse profitieren Sie von sofortigen Steuereinsparungen, weil die Einkäufe vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Beachten Sie, dass nach einem Einkauf während 3 Jahren kein Kapital aus der Pensionskasse bezogen werden darf.
Vorbezug für Wohneigentum
Sollten Sie einen Vorbezug für Ihr Eigenheim erwägen, könnten sich die Versicherungsleistungen Ihrer Pensionskasse bei Invalidität bzw. Todesfall reduzieren. Fragen Sie Ihre Pensionskasse deshalb nach den Auswirkungen eines Vorbezuges.
Nehmen Sie die Versicherungsleistungen im ersten Anstellungsmonat genau unter die Lupe. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge und Ihr Versicherungsschutz auch mit dem Jobwechsel optimal bleiben.
Vorsorgelücken bei Stellenwechsel erkennen und schliessen
Der Wechsel des Arbeitgebers kann zu Lücken in der Vorsorge führen, die Sie frühzeitig erkennen und schliessen sollten. Wenn Ihr neuer Arbeitgeber zusammen mit Ihnen beispielsweise nur noch nach BVG-Minimalvorschriften sparen wird, können sich empfindliche Vermögenseinbussen für Ihr späteres Altersguthaben ergeben. Dasselbe gilt auch für die versicherten Risikoleistungen bei Tod und Invalidität. Prüfen Sie bei einem Wechsel der Pensionskasse Ihre gesamten Vorsorgeleistungen und stellen Sie den für Sie optimalen Risikoschutz sicher.
Unser Tipp
Sind die Risikoleistungen Ihres neuen Arbeitgebers tiefer? Dann können Sie mit einer Risikoversicherung für Todesfall und/oder Invalidität selber das Zepter in die Hand nehmen und für Ihren Versicherungsschutz sorgen. Mit einem langfristigen Fondssparplan verbessern Sie zudem Ihre Altersvorsorge.
Fazit
Beim Wechsel des Arbeitgebers gibt es im Zusammenhang mit Ihrer Pensionskasse und Ihren Versicherungsleistungen viele Aspekte zu berücksichtigen. Achten Sie besonders auf die Konditionen Ihrer neuen Pensionskasse, den Pensionskassenbeitrag Ihres neuen Arbeitgebers und mögliche zusätzliche Versicherungen. Ein genauer Blick auf die Vorsorge hilft Ihnen, Lücken in Ihrer Altersvorsorge zu schliessen und Ihre Absicherung auch im neuen Job zu gewährleisten. Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Sie keine Fehler machen, informieren Sie sich frühzeitig über alle relevanten Punkte rund um den Pensionskassenwechsel und die Sozialversicherungen. Gerne unterstützen Sie unsere TKB-Beraterinnen und TKB-Berater zu Ihren Vorsorgethemen und helfen Ihnen bei einer kostenlosen Standortbestimmung, sich einen Überblick über Ihre Situation zu verschaffen.
Christian Schmid, Leiter HR, hat diesen Beitrag gemeinsam mit dem Redaktionsteam erarbeitet. Christian ist seit 2012 bei der Thurgauer Kantonalbank und leitet die Personalabteilung (Human Resources) der TKB. Er und seine Mitarbeitenden stehen den TKB-Führungskräften und -Mitarbeitenden in allen Personalbelangen unterstützend zur Seite. Das TKB-Arbeitgebermotto «Miteinander mehr bewirken» ist auch Leitlinie für die Arbeit seines Teams und ihn selber. Gemeinsam mit den Führungskräften möchte er dafür Sorge tragen, dass Menschen ihr Bestes geben können. In seiner Freizeit wandert der gebürtige Stadtzürcher vor allem in den Bergen, ist aber auch als Stadtwanderer gerne in Grossstädten unterwegs und entdeckt überraschende und ruhige Oasen. Klassische Musik und Ballett haben es ihm angetan. Die Abende verbringt er gerne als Gastgeber für liebe Freunde – als ausgebildeter Hotelier/Restaurateur liegt dies in seinem Blut. Mit seinem Ehemann lebt er in Zürich.