Vorsorgeauftrag verständlich erklärt
Ihre Vorteile
- Persönliche Vorlage einfach online erstellen
- Sie bestimmen, wer für Sie entscheidet
- Ihre weiteren Wünsche werden berücksichtigt
- Sie bleiben unabhängig von Behörden
Häufige Fragen
Ein Vorsorgeauftrag ist ein rechtliches Instrument, das Ihnen im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit (aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls) erlaubt, eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen zu bestimmen, die Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten regeln. Der Auftrag kann umfassend sein und die Personen- und Vermögenssorge sowie die Vertretung im Rechtsverkehr sicherstellen. Er lässt sich aber auch auf bestimmte Bereiche und Geschäfte beschränken. Er tritt erst in Kraft, wenn die Person tatsächlich urteilsunfähig wird und dies von den zuständigen Behörden festgestellt wird.
Unerwartete Ereignisse können alle von uns treffen. Ein Unfall, eine Krankheit oder eine Altersschwäche können von einem Tag auf den anderen zu einer Urteilsunfähigkeit führen. Mithilfe des Vorsorgeauftrags legen Sie fest, wer in diesem Fall Ihre Interessen und Wünsche vertreten soll. Fehlt ein Vorsorgeauftrag, treffen die Behörden diese Entscheidungen.
Einen Vorsorgeauftrag braucht es für:
- die Selbstbestimmung: Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine Person selbst bestimmen, wer im Falle einer Urteilsunfähigkeit Entscheidungen im Namen von ihr treffen soll.
- die Vermeidung von Konflikten: Mit einem Vorsorgeauftrag indem klar festgelegt wird, wer welche Aufgaben übernehmen soll, können familiäre Streitigkeiten und Unsicherheiten vermieden werden.
- den Schutz der Interessen: Der Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass die Interessen der betroffenen Person gewahrt bleiben und nicht von staatlichen oder fremden Stellen übergangen werden.
- die rechtliche Klarheit: Der Vorsorgeauftrag schafft klare rechtliche Verhältnisse und gibt den benannten Personen die notwendige Autorität, damit diese im Interesse der urteilsunfähigen Person handeln können.
- die individuellen Wünsche: Auch spezifische Wünsche und Anweisungen wie die Pflege und medizinische Versorgung oder der Umgang mit bestimmten Vermögenswerten können im Vorsorgeauftrag festgehalten werden.
- die Entlastung der Angehörigen: Der Vorsorgeauftrag entlastet die Angehörigen dahingehend, dass diese nicht langwierige und belastende rechtliche Verfahren durchlaufen müssen, um die Entscheidungsbefugnis zu erhalten.
Alle, die für den Fall einer Urteilsunfähigkeit vorsorgen möchten. Das Alter und auch die Lebensphase spielen dabei keine Rolle. Es ist nie zu früh vorzusorgen.
Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, muss die erstellende Person volljährig und urteilsfähig sein. Als urteilsfähig gilt jemand, der in einer konkreten Lebenssituation «vernunftgemäss» handeln kann, also die Tragweite des eigenen Handelns begreift und fähig ist, sich entsprechend dieser Einsicht zu verhalten.
Damit ein Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist, gibt es zwei Möglichkeiten diesen zu erstellen. Entweder wird dieser eigenhändig niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet oder von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet (zum Beispiel, wenn der Vorsorgeauftrag online ausgefüllt wird). Mit dem TKB Vorsorgeauftrag-Konfigurator können Sie Ihren persönlichen Vorsorgeauftrag mittels Vorlage in wenigen Schritten erstellen.
Beim Eintritt der Urteilsunfähigkeit erfolgt die Prüfung der Gültigkeit des Vorsorgeauftrages sowie die Eignung der beauftragten Person durch die KESB. Dieser Prozess wird Validierung genannt.
Ein bestehender Vorsorgeauftrag kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Nutzen Sie am einfachsten den Vorsorgeauftrag-Konfigurator der TKB. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch alle Fragen, die es bei der Erstellung eines Vorsorgeauftrages zu beantworten gilt. Danach erhalten Sie ein PDF mit der Vorlage für Ihren Vorsorgeauftrag. Sie können diese dann von Hand abschreiben, damit Ihr Vorsorgeauftrag gültig wird. Wollen Sie lieber eine beurkundete Version haben, dann helfen wir Ihnen gerne, die Urkunde zu erstellen.
Der Aufbewahrungsort kann frei von Ihnen gewählt werden. Achten Sie darauf, dass Sie die Existenz Ihres Vorsorgeauftrages und den Aufbewahrungsort den Ihnen bekannten und vertrauenswürdigen Personen mitteilen, damit er leicht auffindbar ist und umgesetzt werden kann, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Die beauftragte Person sollte wissen, wo sich Ihr Auftrag befindet.
Hier gerne einige Empfehlungen für eine sichere Aufbewahrung:
- Zu Hause: Bewahren Sie Ihren Vorsorgeauftrag an einem sicheren Ort auf, dies kann ein Tresor oder ein abschliessbarer Schrank sein. Wichtig ist, dass vertrauenswürdige Personen wissen, wo sich Ihr Vorsorgeauftrag befindet und den Zugang dazu hat.
- Beim Beauftragten: Sie können eine Kopie Ihres Vorsorgeauftrags bei den von Ihnen im Vorsorgeauftrag benannten Personen hinterlegen.
- Beim Zivilstandsamt: Wenn Sie dem Zivilstandsamt mitteilen, dass ein Vorsorgeauftrag existiert und wo er aufbewahrt wird, wird dieser im Personenstandsregister vermerkt.
- Bei der KESB: Im Kanton Thurgau kann der Vorsorgeauftrag bei der KESB hinterlegt werden. Dies ist jedoch kostenpflichtig und nicht zwingend.
Erfährt die zuständige KESB, dass eine Person urteilsunfähig ist, klärt sie ab, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt. Sie prüft, ob es sich um einen gültigen Vorsorgeauftrag handelt und ob die Urteilsunfähigkeit eingetreten ist. Im Weiteren wird geprüft, ob die beauftragte Person geeignet und bereit ist, den Auftrag anzunehmen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird der Vorsorgeauftrag durch die Behörde für wirksam erklärt. Der Prozess wird Validierung genannt. Der Beauftragte kann sich mit dem Entscheid der KESB gegenüber Dritten legitimieren und seine Aufgabe selbstständig wahrnehmen.
In der Schweiz greift im Falle einer Urteilsunfähigkeit das Erwachsenenschutzrecht, wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist. Ohne einen Vorsorgeauftrag fehlt die Möglichkeit, im Voraus Einfluss darauf zu nehmen, wer die Entscheidungen bei einer Urteilsunfähigkeit trifft und wie diese aussehen sollen. Hier sind einige Konsequenzen, die bei einem fehlenden Vorsorgeauftrag resultieren würden:
- Abklärung der Urteilsunfähigkeit: Ein Arzt oder eine gleichwertig qualifizierte Person stellt die Urteilsunfähigkeit fest.
- Eingreifen der KESB: Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde wird eingeschaltet. Sie beurteilt die Situation und entscheidet über die notwendigen Massnahmen.
- Anordnung einer Beistandschaft: Um die Angelegenheiten der urteilsunfähigen Person zu regeln, kann die KESB eine Beistandschaft anordnen. Dabei sind folgende Formen der Beistandschaft zu beachten:
- Ernennung eines Beistands: Die KESB ernennt eine geeignete Person als Beistand. Dies kann ein Angehöriger sein oder aber eine andere vertrauenswürdige Person, oder ein Berufsbeistand. Es kann zu Verzögerungen und Unsicherheiten kommen, bis die KESB eine geeignete Person gefunden und eingesetzt hat.
- Gerichtliche Aufsicht: Die KESB überwacht die Tätigkeit des Beistands und stellt sicher, dass im Interesse der urteilsunfähigen Person gehandelt wird. Der Beistand muss regelmässig Rechenschaft ablegen.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen und welche nicht. Die Patientenverfügung bildet eine optimale Ergänzung zum Vorsorgeauftrag.
Ein eigenhändig erstellter Vorsorgeauftrag ist kostenlos. Kosten fallen an, wenn Sie den Vorsorgeauftrag beurkunden lassen oder eine zusätzliche Beratung beiziehen (z.B. bei unseren TKB Erbschafts-Spezialisten, beim Notariat oder bei Anwälten etc.).
Ergänzende Lösungen
Lieber eine physische Lösung?
Patientenverfügung, Testament, Vorsorgeauftrag – im Docupass von Pro Senectute halten Sie Ihre Wünsche für den Ernstfall fest.
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