Kundin oder Kunde werden

Sie möchten Kundin oder Kunde bei uns werden? Oder einfach unverbindlich über eine allfällige Kundenbeziehung mit uns sprechen? Egal ob Sie online ein Konto eröffnen möchten oder uns auf einer unserer Geschäftsstellen besuchen - wir freuen uns auf Sie!

Eröffnen Sie Ihre Kundenbeziehung und Ihr Konto oder Servicepaket mitsamt Karte und Online Banking innerhalb weniger Minuten online.

Wie Sie das Bankkonto online eröffnen und was Sie dafür benötigen, erfahren Sie auf der Startseite des Eröffnungsprozesses.

 

Häufige Fragen zur online Kontoeröffnung

Das TKB Bankkonto können Sie an einen Computer oder Tablet online eröffnen. Für die Identifikation und die Signierung der Verträge wird zusätzlich ein Mobile-Gerät mit Kamera benötigt. Alternativ können Sie Ihr Konto auch durchgängig online auf dem Mobile eröffnen. Für die Identifizierung wird ein Pass oder eine Identitätskarte benötigt.

Es müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein:

Betriebssystem 

Browser version

iOS >= 16.4

Safari >= 16.4

Chrome >= 100

Android >= 8

Chromium > 100 (Chrome, Edge). Samsung

Internet >= 20

Es können folgende Produkte eröffnet werden:

  • Servicepaket Young
  • Servicepaket Student
  • Servicepaket Classic
  • Servicepaket Comfort
  • Servicepaket Premium
  • Privatkonto
  • TKB Debit Mastercard
  • Sparkonto

Für die Eröffnung benötigen wir 2-3 Arbeitstage. Sie werden mittels E-Mail informiert.

Zur Zeit können nur Personen mit Wohnsitz in der Schweiz online Kunde werden und ein Konto eröffnen.

Die nötigen Dokumente unterschreiben Sie während der Eröffnung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Es ist also nicht nötig, dass Sie in einer unserer Geschäftsstellen vorbeikommen müssen.

Nein, Sie eröffnen bei uns online Ihr Konto rein digital und es wird keinen Videoanruf erfordert.

Nein, nur Neukunden können online ein Konto eröffnen. Weitere Produkte können Sie entweder im Olivia E-Banking oder auf einer Geschäftsstelle der TKB eröffnen.

Es werden die folgenden Passwortmanager unterstützt:

iPhone (iOS-Betriebssystem): iCloud-Schlüsselbund (Standard), Strongbox, 1Password

So aktivieren Sie den iCloud-Schlüsselbund: 

1. Gehen Sie zu den Einstellungen

2. Tippen Sie auf «Passwörter»

3. Tippen Sie auf «Passwortoptionen»

4. Aktivieren Sie den iCloud-Schlüsselbund

Android: Google Passwortmanager (Standard), Samsung Pass, 1Password

So aktivieren Sie den Google Passwortmanager:

1. Öffnen Sie auf Ihrem Android-Smartphone die Chrome-App

2. Tippen Sie rechts oben auf das Dreipunkt-Menü

3. Gehen Sie zu den Einstellungen

4. Tippen Sie auf «Passwortmanager»

5. Tippen Sie auf das Zahnrad beim Passwortmanager

6. Aktivieren Sie «Speichern von Passwörtern anbieten»

Sie möchten Ihre Geschäftsbeziehung auf einer unserer 29 Geschäftsstellen eröffnen. Dabei können wir gerne auf Ihre individuellen Bedürfnisse eingehen und Sie zu passenden Lösungen beraten.

  • Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an unter Telefon 0848 111 444
  • Oder vereinbaren Sie online einen Termin auf der TKB Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Weitere Informationen zum Vorgehen

Die TKB ist verpflichtet, bei der Eröffnung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners zu prüfen und den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen. Wir bitten Sie deshalb, persönlich bei einer unserer Geschäftsstellen vorbei zu kommen.

Im Bestreben, das Ansehen des schweizerischen Bankgewerbes im In- und Ausland zu wahren und einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu leisten, haben die schweizerischen Banken die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) geschaffen. Die VSB umschreibt die Sorgfaltspflichten der Banken und bildet zugleich die Grundlage für eine Bestrafung der Banken bei Verstössen gegen die Standards.

Die Banken werden durch die VSB insbesondere verpflichtet, den Vertragspartner zu identifizieren (Art. 2 VSB) und in Zweifelsfällen eine Erklärung des Vertragspartners über den an den Vermögenswerten wirtschaftlich Berechtigten einzuholen (Art. 3 VSB).

Die Identifikation des Vertragspartners geschieht bei natürlichen Personen durch Einsehen und Kopieren eines amtlichen Ausweises oder Überlassung einer notariell beglaubigten Kopie eines amtlichen Ausweises. Juristische Personen werden anhand eines Handelsregisterauszuges identifiziert.

Weitere Informationen über die Sorgfaltspflicht der Banken finden Sie unter Selbstregulierung auf der Website der Schweizerischen Bankiervereinigung.
 

Website der Schweizerischen Bankiervereinigung

Swissbanking.com

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Dürfen wir Sie persönlich beraten?

Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.