- alle steuerrelevanten Zahlen übersichtlich zusammengefasst
- einfaches Hochladen in die Steuererklärung mit einem Klick
- mühsames Abtippen entfällt – das spart Zeit und Arbeit
- TKB-Kunden erhalten den E-Steuerauszug kostenlos
E-Steuerauszug in die Steuersoftware importieren
- Laden Sie Ihren E-Steuerauszug aus dem OLIVIA E-Banking herunter
- Speichern Sie den E-Steuerauszug als PDF-Dokument auf Ihrem Computer
- Laden Sie das PDF direkt in die Steuersoftware Ihres Kantons (z.B. eFisc)
Mit dem E-Steuerauszug können Sie mit ein paar wenigen Mausklicks alle erforderlichen Bankdaten in Ihre Steuererklärung importieren und bei den Steuerbehörden einreichen. Die Steuerverwaltung Thurgau hat dazu ein kurzes Video erstellt, welches den Import-Vorgang in eFisc2019 verständlich aufzeigt.
Häufige Fragen zum E-Steuerauszug
Der Versand der E-Steuerauszüge erfolgt jeweils ca. Mitte Februar.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) liefert nach dem 31. Dezember laufend weitere Steuerwerte und Erträge nach. Zudem können Abschlüsse per 31. Dezember im Januar noch korrigiert werden. Um Ihnen einen möglichst vollständigen, korrekten E-Steuerauszug liefern zu können, warten wir die Daten bis ca. Mitte Februar ab.
Die TKB bietet Ihren Kunden den E-Steuerauszug kostenlos an.
Der E-Steuerauszug ist im OLIVIA E-Banking unter «Dokumente» > «Meine Bankbelege» abgelegt.
Speichern Sie den E-Steuerauszug als PDF-Dokument auf Ihren Computer und laden Sie dieses dann direkt in die elektronische Steuererklärung des Kantons Thurgau (eFisc) hoch. Ihre Steuerauszugsdaten werden direkt in die elektronische Steuererklärung übertragen. Eine Anleitung ist im oben verlinkten Video ersichtlich.
Wir stellen Ihnen automatisiert für das jeweilige Steuerjahr einen E-Steuerauszug zu, wenn bei Ihrer Kundenbeziehung folgende beiden Kriterien kumuliert zutreffen:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt und Sie erhalten Ihre Bankkorrespondenz elektornisch via OLIVIA.
- Sie führen bei der TKB mindestens eine Wertschriftenposition, ein Geldmarktgeschäft (z.B. Festgeld), eine Kassenobligation oder eine TKB-Hypothek.
Falls bei Ihnen die obigen Kriterien nicht zutreffen und Sie jedoch in der Vergangenheit schon einen Auszug abonniert haben, so erhalten Sie weiterhin den E-Steuerauszug auf dem gewohnten Versandkanal zugestellt.
Kontaktieren Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater, um den kostenlosen E-Steuerauszug zu abonnieren. Gerne stellen wir Ihnen diesen elektronisch ins OLIVIA E-Banking oder auf Wunsch physisch zu.
Wenn Sie den E-Steuerauszug in Papierform bekommen haben und diesen selber einscannen, kann es sein, dass dieser von eFisc nicht erkannt wird wegen der Auflösung und Art des Scans. Bitte benutzen Sie daher immer nur das Original-PDF welches Sie von uns bekommen haben. Selbstverständlich können Sie auch den E-Steuerauszug physisch der Steuerbehörde einreichen. Die Barcodes am Ende Ihres E-Steuerauszuges dienen der digitalen Verarbeitung Ihrer Steuererklärung. Reichen Sie darum - zusammen mit Ihrer Steuererklärung - den kompletten E-Steuerauszug der TKB Ihrer Steuerbehörde ein.
Vorsorgeguthaben sind steuerfrei und müssen im Steuerauszug nicht deklariert werden.
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.