Paar unterzeichnet den Vertrag fürs Konkubinat.

Nicht alle glücklichen Paare wollen sich das Ja-Wort geben. Die Gründe für ein Leben ohne Trauschein auch mit Kindern sind vielfältig. Die Auswirkungen auf das gemeinsame Leben sollten aber gut überlegt sein. Denn: Welche Rechte und Ansprüche gelten, wenn der Partnerin oder dem Partner etwas zustösst oder bei einer Trennung? Ein Konkubinatsvertrag kann dann für Klarheit sorgen.

Im Kanton Thurgau lebt inzwischen jedes sechste Paar in einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft – in einem sogenannten Konkubinat. Diese Zahl nimmt alljährlich zu. Als ein möglicher Grund wird oft die Zunahme an Scheidungen und die dadurch entstehenden neuen Formen des Zusammenlebens, wie Patchworkfamilien, genannt.

Auch wenn das Konkubinat beliebter wird, gilt weiterhin: Konkubinatspaare werden gesetzlich nicht gleichbehandelt wie Ehepaare oder gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft. Die eheähnliche Gemeinschaft Konkubinat ist im Gesetzbuch weder erwähnt noch geregelt.

Im juristischen Alltag wird das Leben ohne kirchlichen oder behördlichen Segen als «einfache Gesellschaft» angesehen. Das Gesetz spricht von einer «Personengesellschaft, die einen gemeinsamen Zweck verfolgt» und regelt nicht Familien-, sondern Firmengründungen.

Vorteile Konkubinat

Das Konkubinat, also das Zusammenleben ohne Trauschein, bietet neben Unverbindlichkeit und Flexibilität im Falle einer Trennung sowie weniger bürokratischen Verpflichtungen, auch finanzielle Vorteile. 

Nachteile des Konkubinats

Auch wenn die Vorteile durch das Konkubinat in der Schweiz locken, dürfen die Nachteile nicht vergessen werden.

Vorsicht vor Vorsorgelücken wegen fehlenden Beiträgen

In der Regel sind die Leistungen der Sozialversicherung mit dem Zivilstand der versicherten Person verknüpft. Aus diesem Grund sollten Konkubinatspaare Fragen zu ihren Sozialversicherungen gut besprechen. Sind beide Konkubinatspartner berufstätig, haben sie weder bei der AHV noch bei der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) Nachteile.

Dies ändert aber, wenn sich eine Person – egal ob Frau oder Mann – um den Haushalt und das gemeinsame Kind kümmert. Gerne wird dann vereinbart, dass diese Person dafür vom anderen Partner oder der anderen Partnerin ein Entgelt erhält. Seit 1999 wird diese Leistung allerdings nicht mehr als Lohn angesehen. Die Folge: AHV-Beiträge und die Einzahlungen in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) entfallen. Es entsteht dadurch eine Lücke in der Altersvorsorge.

Mit einem Konkubinatsvertrag rechtliche Lücken vermeiden

Im Konkubinat ist vieles gesetzlich nicht geregelt. Paare ohne Trauschein handeln sich dadurch Nachteile ein. Also stellen sich manche die Frage: «Wäre es doch besser, eine Ehe einzugehen?» Nicht zwingend! Denn: Ein gemeinsamer Konkubinatsvertrag sorgt insbesondere bei den finanziellen Angelegenheiten für Klarheit. Die Ausgestaltung eines solchen Konkubinatsvertrags ist aber sehr individuell. Darin können beispielsweise folgende Punkte festgehalten sein:

  • Mietverhältnis
  • Finanzierung von gemeinsamem Wohneigentum
  • Definition der Eigentumsverhältnisse von Inventar
  • Beiträge für den gemeinsamen Lebensunterhalt
  • Vorsorgebeitrag für die Person, die sich um Betreuung des Kindes sorgt
  • Folgen einer Trennung
    Konkubinatsvertrag – jetzt erstellen

    Das TKB Pensionszentrum verfasst für Sie im Rahmen einer Erbschaftsberatung gerne einen massgeschneiderten und rechtsverbindlichen Konkubinatsvertrag, der alle wichtigen Punkte abdeckt.

    Mit der richtigen Vorsorgeplanung die Partnerin oder den Partner absichern

    In einem Konkubinatsvertrag sind die Altersvorsorge und die Risikoabdeckung in der Schweiz zwei wichtige Themen, die es zu regeln gibt. Dafür ist es lohnenswert, die Versicherungs- und Vorsorgesituationen beider Konkubinatspartner genau anzuschauen und aufeinander abzustimmen. Insbesondere gilt es die Möglichkeiten und Voraussetzungen für eine gewollte Begünstigung der Partnerin oder des Partners zu klären.

    Diese Begünstigungen können mit Einschränkungen, wenn andere pflichtteilsgeschützte Erben wie Kinder vorhanden sind, trotz des gesetzlich fehlenden Erbrechts vertraglich festgehalten werden. Das in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages. Wichtig ist, dass ein Notar den Erbvertrag öffentlich beurkundet. Erst danach ist er rechtlich gültig. Ein Testament muss nicht zwingend beurkundet werden.

     

    Vollumfängliche Absicherung? So klappt's

    Der Konkubinatsvertrag allein reicht nicht für eine vollumfängliche Absicherung des Lebenspartners. Um medizinische Auskunft sicherzustellen, empfiehlt sich eine Patientenverfügung. Zudem ist es empfehlenswert, für den Fall einer Handlungsunfähigkeit einen Vorsorgeauftrag abzuschliessen, in welchem die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner als beauftragte Person definiert ist.

    Für das gemeinsame Zusammenleben braucht es also keinen Trauschein. Wichtig ist, dass das Paar seine finanziellen Angelegenheiten ausführlich und gemeinsam betrachtet. Ein Konkubinatsvertrag ist dabei unter anderem mehr als lohnenswert. Somit sichern sich die Parteien gegenseitig für fast alle Lebenssituationen ab und dem Leben im Konkubinat mit oder ohne Kind steht nichts im Wege.

    Ein Mann und sein Kind sitzen lachend auf dem Sofa, voller Lebensfreude und sorgenfrei. Dank einer zuverlässigen Risiko- und finanziellen Absicherung bleiben unbeschwerte Momente wie diese geschützt und nachhaltig gesichert.
    Sicherheit für Ihre Liebsten

    Eine Beratung zur Risikoabsicherung beim TKB Pensionszentrum hilft Ihnen, Ihre Familie vor den Folgen eines Todesfalls oder einer Invalidität zu schützen. Sie zeigt mögliche Vorsorgelücken auf und bietet Lösungen an, damit Sie auch im Unglücksfall den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

    Simone Ramirez Rojas
    Senior Erbschaftsberaterin

    Simone Ramirez Rojas, Senior Erbschaftsberaterin und Expertin im TKB Pensionszentrum, stand dem Redaktionsteam bei diesem Artikel mit ihrer Fachexpertise unterstützend zur Seite. Simone ist in Arbon aufgewachsen, verheiratet und lebt in Muolen. Die Inhaberin des Thurgauer Notarenpatentes und Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis ist schon seit 2013 bei der Thurgauer Kantonalbank und führt Beratungen im Ehegüter- und Erbrecht sowie bei Erbvorbezügen durch, erstellt Ehe- und Erbverträge sowie Vorsorgeaufträge und Erbteilungsverträge. Sie unterstützt die Kundenberaterinnen und Kundenberater unserer Geschäftsstellen bei Erbschaftsfragen und referiert bei Fachveranstaltungen und Schulungen. In ihrer Freizeit verwöhnt sie gerne ihre Tochter mit leckeren Bäckereien, verbringt Zeit mit ihrer Familie und Freunden, powert sich im Zumba aus und stellt ihr Können als Hobby-Gärtnerin unter Beweis.