![Eltern, die wissen, wie viel ihr Kind kostet, sind besser vorbereitet.](/.dam/849a2df2-5468-4dde-8e24-ef6fcb4c3157/w/1112/wie-viel-kostet-ein-kind.jpg?638041224825898580)
Eltern zu werden ist bereichernd, bringt aber auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Ob verheiratet oder im Konkubinat, angehende Eltern sollten zeitig über die Kosten und die finanzielle Planung für sich und ihre Kinder nachdenken. Durch gezielte Vorsorge und frühzeitige Geldanlagen können sie dazu beitragen, die Träume ihrer Kinder zu verwirklichen, zum Beispiel Ausbildung, Sprachaufenthalt oder Fahrprüfung. Erfahren Sie, wie Sie auch mit knappem Budget für die Zukunft Ihres Kindes sorgen können!
Unverheiratet und Kinder: rechtliche und finanzielle Grundlagen
Für ein Leben im Konkubinat gibt es viele Gründe. Emotionale, wirtschaftliche und andere. Der Kanton Thurgau zählt 11'000 unverheiratete Paare, davon lebt jedes dritte mit mindestens einem Kind im Haushalt. Neben den steuerlichen Vorteilen und den höheren Altersrenten müssen Konkubinatspartner aber auch einige Nachteile hinnehmen. Denn in den Gesetzbüchern sind keine Regelungen für unverheiratete Paare zu finden. Dank dem Konkubinatsvertrag können Paare aber rechtlichen Problemen vorbeugen und sich absichern.
Vollumfänglich ist eine solche Absicherung dennoch nicht möglich. Denn bei der Geburt des gemeinsamen Kindes gibt es einige Punkte, die – anders als bei verheirateten Eltern – unbedingt noch zusätzlich beachtet und geregelt werden müssen.
Vaterschaftsanerkennung im Konkubinat
Für unverheiratete Eltern im Konkubinat ist die Vaterschaftsanerkennung im Thurgau ein zentraler Schritt. Anders als bei verheirateten Paaren, bei denen der Ehemann automatisch als Vater gilt, müssen unverheiratete Eltern die Vaterschaft offiziell beim Zivilstandsamt anerkennen. Es empfiehlt sich, dies bereits vor der Geburt des Kindes zu erledigen, um rechtliche Klarheit zu schaffen und um eine gemeinsame Namensführung zu ermöglichen.
Gemeinsame elterliche Sorge und Unterhaltsvertrag
Im Konkubinat haben Eltern nicht automatisch die gemeinsame elterliche Sorge. Sie müssen eine schriftliche Erklärung abgeben, die ihre Vereinbarung zur Betreuung und zum Unterhalt des Kindes festhält. Solange diese Erklärung beim Zivilstandsamt nicht vorliegt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht. Ein Unterhaltsvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, da die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem minderjährigen Kind seit 2013 gesetzlich geregelt ist, doch wird er Konkubinatspaaren empfohlen, um die finanziellen Verpflichtungen klar zu definieren und Missverständnisse zu vermeiden.
Erbschaft und steuerliche Regelungen
Ein weiterer wichtiger Punkt für unverheiratete Eltern betrifft die Erbschaft. Im Konkubinat haben Partner keinen gesetzlichen Erbanspruch. Daher sollten Paare, die sich gegenseitig begünstigen möchten, dies in einem Testament oder Erbvertrag festhalten. Das Kind gilt nach der Vaterschaftsanerkennung beim Vater automatisch als gesetzlicher Erbe.
Wichtig:
Kinder bzw. direkte Nachkommen sind von der Erbschaftssteuer befreit, während unverheiratete Partner hohe Steuern (bis zu einem Drittel) zahlen müssen, da sie als «nicht verwandte Personen» gelten. Dies ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Was kostet ein Kind in der Schweiz?
Die Kosten für ein Kind in der Schweiz sind oft eine unangenehme, aber wichtige Frage. Bereits bei der Geburt entstehen hohe Ausgaben für Erstanschaffungen wie Kinderwagen und Kindersitz, die das Budget junger Familien belasten. Danach belaufen sich die monatlichen Kosten für ein Neugeborenes auf etwa 300 bis 400 Franken. Bei zusätzlicher Drittbetreuung kommen im Schnitt noch 130 Franken pro Tag hinzu.
Je älter das Kind, desto höher die Ausgaben: Ab dem fünften Lebensjahr sind es bereits 1550 Franken pro Monat, und während der Teenagerzeit können die Kosten bis zu 1895 Franken erreichen, je nach Ausbildung. Wenn Kinder studieren, müssen Eltern variable Kosten für Transport und Unterkunft einplanen.
Die wichtigsten Kostenfaktoren in der Kindheit
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, geht jedoch mit erheblichen finanziellen Verpflichtungen einher. Laut einer Studie des Bundesamtes für Statistik kostet ein Kind in der Schweiz die Eltern bis zum 20. Lebensjahr durchschnittlich rund eine Million Franken. Eine an die Teuerung angepasste Berechnung der direkten Kinderkosten der Bildungsdirektion des Kantons Zürich vom 1. Juli 2024 zeigt auf, dass ein Kind zwischen 1400 und 1900 Franken pro Monat kostet. Von den rund eine Million Franken würden also etwa 390'000 Franken auf direkte Konsumkosten wie Wohnen, Verpflegung, Gesundheit und Kleidung entfallen.
(Eine Kinderkostenberechnung für den Kanton Thurgau ist nicht vorhanden. Die Zürcher Zahlen sollen zur Veranschaulichung dienen, wobei im Thurgau aufgrund z.B. tieferer Wohnkosten geringere Kinderkosten vermutet werden.)
Indirekte Kinderkosten: Zeit und entgangenes Einkommen
Zusätzlich zu den direkten Kosten müssen Eltern auch indirekte Kosten in Betracht ziehen. Diese sogenannten Zeitkosten entstehen vor allem durch entgangenes Einkommen, da viele Eltern ihre Erwerbsarbeit reduzieren, damit sie sich um die Kinderbetreuung kümmern können. Auch die unbezahlte Hausarbeit, wie das Fahren zu Freizeitaktivitäten, trägt zu diesen indirekten Kosten bei.
Direkte Kosten | Indirekte Kosten |
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Wenn die Familie wächst, steigen auch die monatlichen Ausgaben! Interessanterweise sinken jedoch die monatlichen Ausgaben pro Kind bei mehreren Geschwistern, da Erstanschaffungen entfallen und Kleidung weitergegeben werden kann.
Spartipps für Familien
Eine frühzeitige finanzielle Planung ist entscheidend, um die Kosten für Kinder zu bewältigen. Eltern sollten ein Budget erstellen, das Einnahmen und Ausgaben im Blick behält und regelmässig an die neuen Gegebenheiten angepasst wird. Denn oftmals ist es so, dass Eltern ihren Lebensstandard anpassen müssen. Eine langfristige Budgetierung hilft dabei, Sparpotenziale aufzuspüren, zu nutzen und das Familienbudget im Griff zu behalten. Darüber hinaus entlasten Kinderzulagen, Steuerabzüge und andere Familienangebote das Familienbudget. Trotzdem empfiehlt es sich, dass schon so früh wie möglich für den zukünftigen Nachwuchs gespart wird.
Konto für das Kind eröffnen
Eltern sollten für ihr Kind ein Sparkonto eröffnen, um finanzielle Sicherheit und langfristige Ziele zu fördern. Je früher mit dem Sparen begonnen wird, desto mehr Zeit hat das Geld, um sich durch Zinsen zu vermehren. Das angesparte Guthaben kann später dann für wichtige Ausgaben wie Bildung, Reisen oder den Führerschein des Kindes genutzt werden. Oder aber als Sicherheitsnetz bzw. finanzielle Reserve für unerwartete Ausgaben oder Notfälle dienen. Ausserdem lernen Kinder den Umgang mit Geld und die Bedeutung des Sparens von klein auf.
Hinweis:
Mit der FinanceMission können die Schweizerischen Kantonalbanken im Rahmen ihres sozialen Engagements Ihre Kinder in der Schule über den Umgang mit Geld aufklären.
Wichtig:
Im Konkubinat trägt ein Elternteil einen anderen Nachnamen als das gemeinsame Kind. Das kann den Alltag manchmal etwas komplizierter gestalten. Keine Probleme gibt es jedoch im Geschäftsverkehr mit der Bank: Ein passendes Konto für das Kind kann sowohl die Mutter als auch der Vater – unabhängig vom Nachnamen – eröffnen.
7 Tipps für Familien
Mit unseren Spartipps müssen Sie sich nicht einschränken, haben aber am Ende des Monats mehr Geld übrig.
Sparen, ohne zu verzichten
Zum Beispiel das Partyzelt und die Festbankgarnitur für den Kindergeburtstag.
Bücher in der Bibliothek, Spiele in der Ludothek, Fahrradanhänger beim Nachbarn.
Kleider, Bücher, Spielsachen und elektronische Geräte mit Nachbarn und Schulfreunden.
Fahren Sie beispielsweise ein Car-Sharing-Auto oder teilen Sie Werkzeuge.
Verkaufen Sie gut erhaltene Kinderkleider auf Flohmärkten oder online.
Krankenkassen jährlich vergleichen und prüfen, ob sich ein Wechsel der Grundversicherung auszahlt. Zudem gleich mitprüfen, ob man bei einer jährlichen einmaligen Zahlung von einem Rabatt profitieren kann.
Zum Beispiel bei Lagerprodukten wie Waschmittel, Hygieneartikel, Trinkwasseraktionen usw.
Zuweisung Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
Die Zuweisung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung für Eltern bzw. betreuende Personen und trägt dazu bei, finanzielle Nachteile aufgrund von Erziehungs- oder Betreuungsarbeit zu vermeiden. Diese Gutschriften sind Bestandteil der AHV (1. Säule) und stellen ein fiktives Erwerbseinkommen dar – daher sind sie auf keiner entlohnten Arbeitsleistung begründet.
Anmeldung:
Die Erziehungsgutschriften müssen zusammen mit der Anmeldung für die AHV-Altersrente drei bis vier Monate vor der Pensionierung angemeldet werden. Erst bei der Rentenanmeldung sind Angaben zu den betreuten Kindern notwendig und werden bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Die Betreuungsgutschriften müssen jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden.
Zweck der Gutschriften:
Ausgleich der Rentenansprüche der Eltern bzw. betreuenden Personen, die während dieser Zeit ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aufgeben müssen, ab ihrer Pension. Während dieser Zeit wird das fiktive Einkommen für die Rentenberechnung ab Pensionierung angerechnet und kann die Altersrente aus der 1. Säule erhöhen. Die Gutschrift unterstreicht die gesellschaftliche Wertschätzung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit und fördert die Gleichstellung für Personen, die diese Arbeit übernehmen.
Doch wie unterscheiden sich die Gutschriften für Erziehung und Betreuung genau?
Betreuungsgutschriften
Betreuungsgutschriften können versicherte Personen für Jahre beanspruchen (jährliches Beantragen), in denen sie pflegebedürftige Verwandte, die leicht erreichbar waren, betreut haben. Als pflegebedürftig gelten die Verwandten, wenn sie von der AHV, IV, der Unfall- oder Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung mittleren oder schweren Grades beziehen.
Wer gilt als pflegebedürftige Verwandte?
Als Verwandte gelten Eltern, Kinder, Geschwister und Grosseltern sowie Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder.
Voraussetzung leichte Erreichbarkeit
Ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften besteht nur, wenn sich die betreuende und die pflegebedürftige Person überwiegend, das heisst während mindestens 180 Tagen im Jahr, in derselben, leicht erreichbaren Wohnsituation befinden. Dies kann sein, wenn die betreuende Person im gleichen Haushalt lebt oder aber nicht weiter als 30 km entfernt von der pflegebedürftigen Person wohnt und nicht länger als eine Stunde benötigt, um bei ihr zu sein.
Achtung!
Für die Jahre, in denen bereits Erziehungsgutschriften angerechnet werden können, besteht kein Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Obwohl die Anrechnung der Betreuungsgutschriften erst bei Rentenberechnung erfolgt, sollten Sie Ihren Anspruch sofort, jedoch spätestens innerhalb von fünf Jahren, geltend machen, da sonst der Anspruch darauf erlischt.
Erziehungsgutschriften
Erziehungsgutschriften werden den bei der AHV versicherten Personen für Zeitabschnitte gutgeschrieben, in denen sie Kinder unter ihrer elterlichen Obhut hatten. Dieser Zeitabschnitt wird ab dem Jahr nach der Geburt des (ersten) Kindes bis und mit dem Jahr gerechnet, in welchem das (jüngste) Kind 16 Jahre alt wird. Erziehungsgutschriften werden also nicht pro Kind, sondern pro Erziehungsjahr angerechnet.
Alleinstehende Personen (ledige, geschiedene und verwitwete) können während der Erziehungsjahre die ganze Erziehungsgutschrift beanspruchen. Entscheidend ist der Lebensmittelpunkt des Kindes bzw. der Kinder. Wenn zum Beispiel bei einer Scheidung das Kind bei der Mutter lebt, erhält sie die Gutschriften. Natürlich kann der Scheidungsrichter oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB dies auch anders verordnen. Personen hingegen, die während der Erziehungsjahre verheiratet waren, haben die Erziehungsgutschriften mit dem Ehegatten zu teilen.
Berechnung Erziehungsgutschriften
Für die Ermittlung des Durchschnitts aus den Erziehungsgutschriften ist die Anzahl sämtlicher anrechenbarer Erziehungsjahre ausschlaggebend. Diese werden dann mit der dreifachen jährlichen minimalen Altersrente aus der 1. Säule multipliziert und durch die gleiche Anzahl Beitragsjahre, die auch für die Ermittlung des Durchschnitts aus Erwerbseinkommen massgebend ist, dividiert.
- Die Höhe der dreifachen jährlichen Minimalrente ist diejenige Minimalrente, die im Jahr der Pensionierung der/des Versicherten geltend ist, mal 3. Im Jahr 2025 beträgt die minimale AHV/IV-Rente 1260 Franken pro Monat. Dies macht im Jahr 15'120 Franken aus und mit 3 multipliziert ist das eine dreifache minimale Altersrente in Höhe von 45'360 Franken, die für die Berechnung massgebend ist.
- Das Referenzalter für Frauen wurde mit der Reform AHV 21 auf 65 Jahre angehoben. Mehr Details zur Reform AHV 21 gibt’s hier. Nach der schrittweisen Erhöhung des Referenzalters der Frauen wird die volle Beitragsdauer auch für die Frauen 44 Jahre betragen. Für eine AHV-Vollrente werden demnach 44 Beitragsjahre geleistet werden müssen. Weist dies eine Lücke auf, wird die Rente gekürzt und eine Teilrente ausbezahlt.
Wenn wir nun vom Pensionierungsalter (Referenzalter) 65 Jahre und von 44 Beitragsjahren ausgehen, dann wäre unsere Berechnung wie folgt:
Beispiel Familie Schweizer
Frau Schweizer, geboren 17.04.1970 (Alter 55 Jahre), erreicht am 01.05.2035 ihr Referenzalter und hat Anspruch auf eine AHV-Altersrente.
Frau Schweizer ist seit 1988 verheiratet und hat drei Kinder: Laura (26.06.1991), Lars (05.10.1993) und Larissa (12.04.1999). Da das Erziehungsjahr ein Jahr nach Geburt des ersten Kindes, in dem Fall 1992, beginnt und mit dem 16. Altersjahr des letzten Kindes aufhört, was in diesem Fall 2015 wäre, betragen die Erziehungsjahre von Frau Schweizer total 24 Jahre (ab 01.01.1992 bis 31.12.2015), was 24 Erziehungsgutschriften ausmacht. Pro Jahr darf höchsten eine ganze Gutschrift angerechnet werden.
(24 Erziehungsjahre x CHF 45'360 dreifache minimale Altersrente) / 44 Beitragsjahre / 2 (beide Eltern)
CHF 1'088'640 / 44 Beitragsjahre = 24'741.80 => 24'741.80 / 2 = 12'370.90 Franken (Durchschnitt der Erziehungsjahre, je für Frau und Herr Schweizer)
Hinweis:
Der Durchschnitt der Erziehungsjahre wird zum Durchschnitt der Erwerbseinkommen (unter Berücksichtigung eines möglichen Aufwertungsfaktors aus Jahren mit tieferem Lohnniveau) addiert. Aus dieser Summe kann in der Skala 44 die AHV-Altersrente abgelesen werden.
Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften dürfen zusammen mit der Einzelrente oder bei Verheirateten mit der ordentlichen Ehepaarrente nicht die maximale jährliche Einzelrente von CHF 30’240 (12 x 2’520 Franken) oder bei Verheirateten die maximale plafonierte Ehepaarrente von CHF 45’360 (150% von CHF 30’240) übersteigen.
Unsere Empfehlung: Bestellen Sie bei der Ausgleichskasse Ihren individuellen Kontoauszug (IK), um sich einen Überblick zu verschaffen. Darauf sind sämtliche AHV-Einkommen ersichtlich und zusammengezählt aufgeführt. Zu diesem Total werden die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften dazugezählt und anschliessend durch 44 Beitragsjahre dividiert, um das massgebliche durchschnittliche Jahreseinkommen zu berechnen. Ab Alter 60 lohnt es sich, bei der Ausgleichskasse eine Rentenvorausberechnung zu beantragen. Die Rentenvorausberechnung gibt Auskunft, mit welcher Rente Sie ab Referenzalter rechnen können.
Beispiel:
Total Einkommen auf dem individuellen Kontoauszug: 2'501'357 Franken
Erziehungsgutschriften: (24 Erziehungsjahre x 45'360 Franken) / 2 = 544'320 Franken
Massgeblich durchschnittliches Jahreseinkommen (MdJ): (2'501'357 + 544’320 Franken) / 44 Beitragsjahre = 69'219.95 Franken
Rente = CHF 2'238 pro Monat
Hinweis:
Zu berücksichtigen ist, dass die Gutschrift bis zur max. Einzelrente von CHF 2'520 und zur max. Ehepaarrente von CHF 3'780 dazugerechnet wird.
Geld anlegen für die Zukunft Ihrer Kinder: Tipps und Strategien
Kinder haben Träume: studieren, um die Welt reisen, eine Firma gründen. Aktuell sind die Zinsen aber auf den Kontolösungen wie Sparkonto tief. Zudem, solange die Inflationsrate höher ist als der Sparzins, frisst die Teuerung das Geld auf dem Sparkonto langsam, aber sicher auf. Wer also mehr aus dem Ersparten seines Kindes machen will, sollte langfristig in Wertschriften anlegen und so von höheren Renditechancen profitieren. Ausserdem kann damit erst noch der Inflation entgegengewirkt werden.
Beispiel 1: Geld anlegen mit einer Einmaleinlage
Die stolzen Grosseltern schenken ihrer ersten Enkeltochter bei der Geburt 5000 Franken. Weil sie das Kapital vor dem Kaufkraftverlust schützen wollen, legen sie es bei ihrer Bank langfristig an, statt es auf ein Konto einzuzahlen. Aus 5000 Franken dürften bis zum 20. Geburtstag der Enkeltochter je nach Risikograd der Anlage 6100 bis 15’500 Franken werden.
Beispiel 2: Geld anlegen mit regelmässigen Einlagen
Im Kanton Thurgau erhalten Eltern für jedes Kind 200 Franken Kinderzulage pro Monat bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Für ältere Kinder wird danach bis zum vollendeten 25. Altersjahr eine Ausbildungszulage von 280 Franken pro Monat ausbezahlt. Wenn der Sohn nun mit 20 Jahren seine Erstausbildung abschliesst, sind das insgesamt 51'840 Franken. Hätten die Eltern diese Zulagen jeweils angelegt, wären daraus je nach Risikograd der Anlage 55'500 bis 79'500 Franken geworden.
Gut zu wissen
Berechnen und simulieren Sie mit unserem Sparrechner, wie Sie dank regelmässigen Einzahlungen langfristig Kapital vermehren können.
Frühzeitige Investition für Kinder: So sichern Sie die Zukunft
Je früher Eltern mit dem Sparen und Investieren für ihre Kinder beginnen, desto besser stehen die Chancen, die finanziellen Träume der Kinder zu verwirklichen. Ein Zielsparplan für Kinder kann durch regelmässige Einzahlungen von Kinderzulagen oder anderen finanziellen Zuwendungen gefüllt werden. Dadurch entsteht ein nachhaltiger Vermögensaufbau, der beispielsweise für eine Ausbildung oder andere grosse Ausgaben genutzt werden kann. Dies ist bereits mit kleinen Beträgen möglich. Am einfachsten und bequemsten geht das Ganze mit einem Dauerauftrag. Die monatliche Kinderzulage und später die Ausbildungszulage könnten mit einem Dauerauftrag regelmässig in den Zielsparplan einbezahlt werden. Dank dem Durchschnittspreiseffekt werden bei tieferen Kursen mehr und bei höheren Kursen weniger Fondsanteile gekauft. Mit dem Zielsparplan investieren Eltern wie die Profis in breit diversifizierte Anlagefonds, die Risiken verteilen und Renditechancen optimieren.
Gut zu wissen
Familien liegen uns am Herzen. Darum schenken wir jedem Kind unter 18 Jahren einmal im Jahr an seinem Geburtstag 5 Prozent der jährlichen Nettoeinzahlungen (bis zu 50 Franken oder Euro) als Bonuseinlage.
Langfristige Renditechancen: Geld richtig anlegen
Anstatt Geld also auf einem Sparkonto liegen zu lassen, sollten Sie als Eltern in Wertschriften investieren. Mit einer breiten Diversifizierung der Anlagen können Risiken minimiert und die Chancen auf hohe Renditen maximiert werden. Langfristige Investments erfordern Geduld, da die Märkte Schwankungen unterliegen, jedoch gut geplante Investments über Jahre hinweg erhebliches Vermögen aufbauen können.
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5 Tipps für die Geldanlage für Kinder
Je länger das Kapital investiert ist, desto besser die Resultate. Darum lohnt es sich, früh mit Anlagen in Wertschriften anzufangen.
Profis legen nicht alle Eier in einen Korb. Sie verteilen das Risiko und optimieren die Rendite mit Anlagen in unterschiedliche Anlagekategorien und Wertschriften.
Zeit und Geduld sind wichtiger als der Kaufzeitpunkt, weil Anlagen mit einem höheren Risiko über einen längeren Zeitraum besser rentieren.
Kurse schwanken. Das ist natürlich. Lassen Sie sich nicht von kurzfristigen Kurskorrekturen aus der Ruhe bringen oder gar zu unüberlegten Verkäufen hinreissen.
Geld ist für viele Menschen ein emotionales Thema. Besonders, wenn es um Geld für ihre Kinder geht. Reden Sie mit uns über die Möglichkeiten.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine gute finanzielle Planung und frühzeitige Investitionen entscheidend sind, um die Zukunft der Kinder abzusichern und ihnen die besten Möglichkeiten zu bieten. Eltern sollten sich bewusst mit den finanziellen Aspekten ihrer Rolle auseinandersetzen und proaktive Schritte unternehmen, um ein solides Fundament für die finanzielle Sicherheit ihrer Familie zu schaffen.
Wir unterstützen Sie bei Fragen zu Ihren Geldanlagen
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Quellenangaben:
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Paul Hasler, Leiter Vertriebsregion Private Banking See, hat mit seinem profunden Fachwissen diesen Beitrag gemeinsam mit dem Redaktionsteam erarbeitet. Paul ist seit 12 Jahren bei der Thurgauer Kantonalbank, führt ein 6-köpfiges Team aus Fachspezialistinnen und Fachspezialisten und verantwortet die Markt- und Kundenentwicklung sowie die Führung der Vertriebsregion Private Banking. Er akquiriert und berät mit seiner langjährigen Erfahrung vermögende Privatkunden. In seiner Freizeit ist Paul vorwiegend mit seiner Frau und seinen Kindern in den Bergen unterwegs. Als begeisterter Skifahrer verbringt er viel Zeit im Oberengadin. Kulturevents runden seine Freizeitaktivitäten ab.