Kostenlose Standortbestimmung Pension
Wer möchte sie nicht - die Gewissheit, dass man auf die Zeit nach der Pensionierung gut vorbereitet ist. Mit der kostenlosen Standortbestimmung Pension werfen wir gemeinsam einen Blick in Ihre finanzielle Zukunft. Wir zeigen Ihnen auf, wo Sie bezüglich Vorsorge stehen und welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt. Gut vorbereitet steht einem sorglosen Ruhestand nichts im Weg.
- Kostenlose, persönliche und unverbindliche Beratung
- Überblick über die finanzielle Situation nach Pension
- Grundlage für die Optimierung Ihrer Vorsorge- und Vermögenssituation
- Zugang zu Finanzplanungsexperten und weiteren Beratungsdienstleistungen der TKB
Details zur Standortbestimmung Pension
- ...die rund 15 bis 5 Jahre vor dem gewünschten Pensionszeitpunkt stehen
- ...die einen Überblick über die finanzielle Situation nach Pensionierung wünschen
- wie hoch Ihre Ausgaben und Einnahmen nach der Pension sein werden
- wie sich Ihr Vermögen nach der Pension entwickelt
- ob Ihr gewohnter Lebensstandard problemlos weitergeführt werden kann
- ob Sie sich eine Frühpensionierung leisten können
- ob eine Beratung durch einen Finanzplanungsexperten sinnvoll ist
- eine Darstellung und Projektionen Ihrer Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung – vor und nach Pensionierung
- Hinweise für die weitere Vermögensstrukturierung
- einen individuellen Massnahmenplan
- mit Gelassenheit dem Ruhestand entgegensehen, da Sie den finanziellen Überblick haben
Expertenberatung Pension
Unsere Expertenberatung liefert Entscheidungshilfen und auf die persönliche Situation abgestimmte Empfehlungen zu wichtigen Fragen rund um die Pensionierung und Ihre finanzielle Zukunft.
Preis Expertenberatung: CHF 300 inkl. MwSt.
- Persönliche auf Ihre Wünsche und Ziele abgestimmte Beratung
- Überblick der finanziellen Situation und deren Entwicklung über die Pensionierung hinaus
- Entscheidungshilfe betreffend Renten- oder Kapitalbezug aus der Pensionskasse
- Empfehlungen zur Optimierung von Steuern, Vorsorge und der Vermögensstrukturierung
Details zur Expertenberatung Pension
- ...die rund 10 Jahre bis kurz vor dem gewünschten Pensionszeitpunkt stehen
- ...die einen Überblick über die finanzielle Situation nach Pensionierung wünschen
- wie hoch Ihre Ausgaben und Einnahmen nach der Pension sein werden
- wie sich Ihr Vermögen nach Pension entwickelt
- ob Ihr gewohnter Lebensstandard problemlos weitergeführt werden kann
- ob Sie sich eine Frühpensionierung, Teilpensionierung oder eine Pensumsreduktion leisten können
- welches die Auswirkungen und Merkmale eines Pensionskassenbezugs in Renten-, Kapital- oder einer Mischform sind
- welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind
- welche Möglichkeiten freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bieten
- ob die Hypothek per Pension teilweise oder ganz amortisiert werden soll
- eine Darstellung und Projektionen Ihrer Einnahmen, Ausgaben und Vermögensentwicklung – vor und nach Pensionierung
- Empfehlungen zur vernetzten Optimierung von Vorsorge, Steuern, Hypotheken und Anlagen sowie zur Einkommenssicherung nach der Pension
- einen individuellen Massnahmenplan
- bei Bedarf eine Empfehlung zur Expertenplanung
- mit Gelassenheit dem Ruhestand entgegensehen, da Sie den finanziellen Überblick haben
Häufige Fragen zur Pensionierung
Die Situation ist individuell zu prüfen. Einflussfaktoren sind Gesundheit, Familiensituation, Ziele und Wünsche sowie mögliche Alternativen.
Das kommt ganz auf die jährlichen Einnahmen und Ausgaben an. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass die AHV-Altersrente erst ab ordentlichem Pensionsalter fällig wird (oder lebenslange Kürzung bei Vorbezug). Das Altersguthaben in der Pensionskasse ist infolge der kürzeren Verzinsung und den wegfallenden Spargutschriften niedriger. Ebenfalls der Umwandlungssatz bei einem Rentenbezug, da dieser über einen längeren Zeithorizont ausbezahlt wird. Stark vereinfacht gesagt bestehen die Kosten einer Frühpension aus der Summe des wegfallenden Einkommens, abzüglich der Pensionskassenrente bis zum ordentlichen Pensionsalter, zuzüglich der lebenslangen Kürzung durch den reduzierten Umwandlungssatz und des tieferen Altersguthabens.
Die Voraussetzung für Einzahlungen in die gebundene Vorsorge ist ein AHV-pflichtiges Einkommen. Ist ein solches vorhanden, dürfen bis maximal Alter 70 bei Männern bzw. 69 bei Frauen weiterhin Beiträge geleistet werden.
Das Säule 3a Vermögen muss spätestens mit Alter 65 bei Männern bzw. 64 bei Frauen bezogen werden, ausser man geht einer weiteren Erwerbstätigkeit nach.
Die Rentenleistungen nach der Pension bestehen meistens aus der AHV (1.Säule) und der Beruflichen Vorsorge (2. Säule). Je nach Situation werden diese Leistungen durch weitere Rentenzahlungen ergänzt (Hinterlassenenleistungen, Unfallversicherung etc.).
Ein allfälliger Ausgabenüberschuss kann durch einen geplanten Vermögensverzehr gedeckt werden. Dazu gibt es verschiedene Modelle, wie z.B. Fondsentnahmepläne, Auszahlungspläne, Leibrentenverträge etc. Zudem besteht die Möglichkeit, Pensionskasseneinkäufe noch während der Erwerbsphase zu prüfen, um steueroptimiert Kapital für den Ruhestand zu reservieren.
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