Einstellung LSV

Per 30. September 2028 stellt die SIX das Schweizer Lastschriftverfahren ein. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen über die Einstellung und wie Sie auf alternative Zahlungsmöglichkeiten umsteigen können.

Frau sitzt am Laptop und richtet die Funktion Rundungssparen im TKB Digital Banking OLIVIA ein.

Das Wichtigste in Kürze

Die SIX hat entschieden, dass Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) per 30. September 2028 einzustellen, da die neusten Zahlungsstandards nicht mehr vollumfänglich erfüllt werden. Bis zu diesem Enddatum können LSV+ und BDD weiterhin ohne Einschränkungen für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger genutzt werden. Dieses Enddatum wurde bewusst gewählt, um den Finanzinstituten, Rechnungsstellern und Softwarepartnern genügend Vorlaufzeit für die Umstellung auf alternative Lösungen zu geben.

Nach diesem Enddatum gilt es, für die Bezahlung eine alternative Zahlungsform wie beispielsweise eBill, QR-Rechnung oder Dauerauftrag, die bereits heute etabliert sind, zu nutzen. 

So aktivieren Sie eBill in Ihrem E-Banking

Auf unserer Webseite "eBill – die digitale Rechnung" finden Sie eine Anleitung zur Aktivierung von eBill.

LSV-Belastungsermächtigungen in OLIVIA

Eine Übersicht über Ihre aktiven LSV-Belastungsermächtigungen finden Sie im OLIVIA E- und Mobile Banking unter "Zahlungen" > "LSV Übersicht". Dort können Sie nicht mehr benötigte LSV-Belastungsermächtigungen auch selbständig löschen.

Häufige Fragen zur Einstellung von LSV

Die SIX AG hat bekannt gegeben, dass Lastschrifteinzüge mit LSV+/BDD bis spätestens zum Ausführungsdatum 30. September 2028 ausgeführt werden können. Dies bedeutet konkret:

  • LSV+ Einzüge (Einzug mit Widerspruchsrecht) werden nach dem 30.09.2028 nicht mehr möglich sein
  • BDD Einzüge (Einzug ohne Widerspruchsrecht für Firmen) werden nach dem 30.09.2028 nicht mehr möglich sein

Unseren Kundinnen und Kunden stehen die bereits heute bekannten und etablierten alternativen Zahlungsformen zur Verfügung:

  • eBill (Bei Nutzung von einem OLIVIA E-Banking Vertrag möglich)
  • QR-Rechnung
  • Dauerauftrag

Hierzu müssen Sie proaktiv prüfen, ob Ihr Rechnungssteller die jeweilige Zahlungsmöglichkeit anbietet. Bietet der Rechnungssteller z.B. eBill an, können Rechnungsempfänger schon jetzt in Ihrem Olivia E- oder M-Banking auf eBill umstellen

Generell sollte aber der jeweilige Rechnungssteller die zukünftig möglichen Zahlungsalternativen zu den Lastschriftverfahren LSV+/BDD definieren und Sie als Rechnungsempfänger darüber informieren. Rechnungsempfänger müssen daher zunächst grundsätzlich nichts unternehmen, sondern sollten von Ihrem Rechnungssteller bezüglich der möglichen Zahlungsalternativen kontaktiert werden.

Ja, alle Schweizer Finanzinstitute welche Lastschriftverfahren (LSV+/BDD) anbieten, sind betroffen. 

Rechnungssteller müssen sich frühzeitig entscheiden, über welche Kanäle sie zukünftig ihre Rechnungen stellen möchten, um einen reibungslosen Übergang zu alternativen Zahlungsformen sicherzustellen. Anschliessend müssen sie mit ihrem jeweiligen Finanzinstitut analysieren, welche Anpassungen notwendig sind und wie die über LSV+/BDD abgewickelten Forderungen auf den neuen Kanal überführt werden können. 

Bis zum 31. Dezember 2025 können neue Rechnungssteller für LSV+/BDD aufgeschaltet werden. Anschliessend werden von SIX keine neuen LSV-Identifikationen mehr vergeben. Bestehende LSV+/BDD-Rechnungssteller können den Service bis zum 30. September 2028 weiterverwenden.

Als Kunde der Thurgauer Kantonalbank können Sie bestehende LSV-Belastungsermächtigungen, die Sie nicht mehr benötigen, in Ihrem Olivia E- oder Mobile Banking selbständig löschen. Die Übersicht über Ihre aktiven LSV-Belastungsermächtigungen finden Sie unter "Zahlungen" ⇒ "LSV Übersicht".

Alternativ können Sie LSV-Belastungsermächtigungen auch über Ihren Kundenberater oder über unsere Hotline 0848 111 444 löschen lassen.

Helpdesk TKB E-Banking

Kontaktieren Sie uns für Support und Beratung. Wir sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie erreichbar. (Inland max. CHF 0.08/Min.)