4 Tipps für eine entspannte finanzielle Situation
Viele Fragen wollen beantwortet werden, bevor Sie in Ihren wohlverdienten Ruhestand gehen. Wir helfen Ihnen, die wichtigsten Aspekte zu identifizieren. Gut informiert treffen Sie so die anstehenden Entscheidungen mit Leichtigkeit – und können sich auf die Zukunft freuen.
Tipp 1 – Verschaffen Sie sich einen Überblick!
Machen Sie eine Auslegeordnung und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben nach der Pension. Können die Ausgaben mit den Einnahmen gedeckt werden oder ist ein Vermögensverzehr notwendig? Reicht das angesparte Vermögen zum Pensionierungszeitpunkt, um den allfälligen Ausgabenüberschuss zu finanzieren?
Tipp 2 – Planen Sie den Ruhestand in Ruhe!
Nehmen Sie sich Zeit, um wichtige Fragen im Hinblick auf Ihre Pensionierung zu klären:
- Wollen Sie Ihr Pensionskassenguthaben als Rente oder Kapital beziehen?
- Wie sollen Mittel für den Vermögensverzehr angelegt werden?
- Gibt es noch Wünsche oder Pläne, die es zu berücksichtigen gilt?
- Wann soll welche Summe zur Verfügung stehen?
Tipp 3 – Pensionierung und Eigenheim
Nehmen Sie sich Zeit, um wichtige Fragen im Hinblick auf Ihre Pensionierung klären:
- Ist es besser, die Hypothek stehen zu lassen oder zurückzuzahlen?
- Sollten Sie Ihr Vermögen diversifizieren?
Tipp 4 – Regeln Sie Ihren Nachlass und Ihre Vertretung im Unglücksfall!
Bestimmen Sie bereits heute, wie Ihr Nachlass im Todesfall aufgeteilt werden soll. Die finanziellen Verhältnisse nach dem Ableben sind so für die Hinterlassenen geregelt. Ebenso wichtig ist die Selbstbestimmung im Falle einer Urteilsunfähigkeit. Regeln Sie diese mit einem Vorsorgeauftrag.
Das eheliche Güterrecht ist vielfältig, in unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte (Güterstände, Ehevertrag, eingetragene Partnerschaft). Auch das Erbrecht mit Details zu gesetzlichen Erben, Pflichtanteilen, Testament, Erbgang und Steuern wird behandelt. Zusätzlich geben wir Ihnen einen Einblick in das Thema «Vertretung» zu Lebenszeiten mit Fokus auf Vollmachten, Vorsorgeaufträge und die Patientenverfügung.
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.