So läuft's ab
- Antrag: Sie senden uns den ergänzten und unterzeichneten Antrag im Original per Post für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos zu, zusammen mit einer beglaubigten Ausweiskopie.
- Eröffnung: Bei Antragsannahme eröffnen wir das Kapitaleinzahlungskonto und lassen Ihnen die Eröffnungsbestätigung inklusive IBAN (Kontonummer) postalisch zukommen.
- Einzahlung: Sie überweisen das zu bestätigende Kapital auf das Kapitaleinzahlungskonto.
- Bestätigung: Nach vollständigem Geldeingang stellen wir Ihnen die physische Kapitaleinzahlungsbestätigung im Original per Post zu.
- Öff. Beurkundung: Sie veranlassen die öffentliche Beurkundung des Gründungsakts bzw. der Kapitalerhöhung und Anmeldung beim Handelsregisteramt. Es erfolgt die Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).
- Auszahlung: Wir zahlen das Kapital nach Abzug der Gebühren zu Gunsten Ihres Firmenkontos aus.
Ihre Vorteile
- das Kapital ist sicher hinterlegt
- Kapitaleinzahlungsbestätigung fürs Handelsregister
- Kapitalauszahlung nach Firmengründung
- Sie brauchen sich um das Gründungskapital nicht zu kümmern
Produktdetails
Kündigungsfrist ab Freibetrag
Kontoführungsgebühr
Debit Mastercard
Kreditkarte
Produktinformationen
Weitere Schritte
Häufige Fragen zum Kapitaleinzahlungskonto
- Die Kontoführung ist kostenlos
- Die Aufwandsentschädigung wird bei der Vergütung auf ein TKB-Konto in Abzug gebracht und beträgt 1‰ des Kapitals (mindestens CHF 200, maximal CHF 2'000)
- Die Aufwandsentschädigung wird bei der Vergütung an eine andere Bank in Abzug gebracht und beträgt 1‰ des Kapitals (mindestens CHF 500, maximal CHF 2'000)
Dürfen wir Sie persönlich beraten?
Gerne sind wir nach Vereinbarung auch ausserhalb unserer Schalteröffnungszeiten für Sie da. Jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 20.00 Uhr.