ESG-Informationen

Hier finden Sie Informationen zu ESG-Themen (ESG: Environmental, Social, Governance) bei der Thurgauer Kantonalbank (TKB).

Corporate Governance

Die TKB lebt eine zeitgemässe Corporate Governance. Die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sind auf allen Ebenen klar geregelt. Mehr Informationen zur Organisation der Bank finden sich hier.

Die TKB ist die führende Bank im Kanton Thurgau für Private, Unternehmen, Gewerbebetriebe und die öffentliche Hand. Mehr Informationen finden sich in diesem Porträt.

Den institutionellen Rahmen für die Geschäftstätigkeit der TKB bildet das kantonale Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank. Mehr Informationen gibt es im Gesetz über die Thurgauer Kantonalbank.

Die Eigentümerstrategie ergänzt das TKB-Gesetz. Sie wird von der Thurgauer Regierung erstellt und vom Thurgauer Kantonsparlament verabschiedet. Gesetz und Eigentümerstrategie setzen vonseiten des Haupteigentümers, dem Kanton Thurgau, die Leitplanken für die Geschäftstätigkeit der Bank. Sie wird regelmässig überprüft. Mehr Informationen gibt es in der Eigentümerstrategie.

Die TKB nimmt den Leistungsauftrag, der im TKB-Gesetz verankert ist, verantwortungsbewusst wahr. Sie engagiert sich auf vielfältige Weise für die Gesellschaft und die Wirtschaft im Thurgau.

Ausführliche Informationen hierzu finden sich im Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht. Die Rolle der Bank ist ferner im Ethikkodex beschrieben.

Der Bankrat ist das strategische Führungsorgan der TKB. Ihm obliegt die Oberleitung der Bank. Seine Aufgaben sind u.a. im Schweizer Obligationenrecht und im Geschäfts- und Organisationsreglement der TKB festgehalten. Unter anderem verabschiedet das Gremium die Unternehmens- und auch die Nachhaltigkeitsstrategie der TKB.

Detaillierte Informationen zum Bankrat enthält das Kapitel «Corporate Governance» des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts. Ferner finden sich hier Informationen zum Bankrat.

Berichterstattung

Der Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht der TKB bietet einen ausführlichen Rückblick aufs vergangene Geschäftsjahr. Er enthält eine nichtfinanzielle Berichterstattung zu Nachhaltigkeitsthemen sowie detaillierte Informationen zur Corporate Governance.

Der GRI-Fachbericht «Nachhaltigkeit» folgt dem Standard der «Global Reporting Initiative» (GRI) und bietet detaillierte Informationen zu den Aktivitäten der TKB entlang ihrer Nachhaltigkeitsstrategie.

Der TKB-Klimabericht folgt den Empfehlungen der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD). Er bildet einen Anhang zum Geschäfts- und Nachhaltig­keits­bericht und zum GRI-Fachbericht der Bank.

ESG-Ratings

Folgende Rating-Agenturen bewerten die Nachhaltigkeitsleistung der Thurgauer Kantonalbank regelmässig:

Agentur Rating Anmerkungen Datum
Inrate B

Mit der Gesamtnote «B» bescheinigt die Schweizer Ratingagentur Inrate der TKB eine «positive Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft».

Die Rating-Skala von Inrate umfasst die Stufen D- (sehr negative Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft) bis A+ (sehr positive Auswirkung auf Umwelt und Gesellschaft).

31.08.2023

MSCI ESG A

Mit der Gesamtnote «A» schätzt die weltweit grösste Ratingagentur MSCI ESG die Fähigkeit der TKB als «durchschnittlich» ein, im Vergleich zu Mitbewerbern mit den wichtigsten ESG-Risiken und -Chancen umzugehen.

Die Rating-Skala von MSCI ESG umfasst die Stufen CCC (Nachzügler) bis AAA (Vorreiter).

28.11.2023

ISS ESG C-

Mit der Gesamtnote «C-» schätzt die internationale Ratingagentur ISS ESG die Fähigkeit der TKB als «mittel» ein, ihre spezifischen ESG-Risiken entlang der Wertschöpfungskette erfolgreich zu managen und die Chancen zu nutzen, die sich aus den Transformationsprozessen ergeben.

Die Rating-Skala von ISS ESG umfasst die Stufen D- (schlecht) bis A+ (ausgezeichnet).

02.08.2023

Sustainalytics 26.9 (Medium Risk)

Mit der Gesamtnote «26.9 (Medium Risk)» schätzt die internationale Ratingagentur Sustainalytics das Risiko als «mittel» ein, dass ESG-Faktoren wesentliche finanzielle Auswirkungen auf den Unternehmenswert der TKB haben.

Die Rating-Skala von Sustainalytics umfasst die Stufen 40+ (Severe Risk) bis 0-10 (Negligible Risk).

10.02.2023

Unternehmensethik

Der Ethikkodex (Code of Conduct) ist eine wichtige Basis für die Zusammenarbeit innerhalb der TKB und für ihr Verhalten gegenüber ihren Anspruchsgruppen. Er ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für die Mitglieder des Bankrats (Verwaltungsrats) verbindlich. Der Ethikkodex wird vom TKB-Bankrat verabschiedet und regelmässig überprüft.

Die TKB bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und richtet sich in ihrer Geschäftstätigkeit nach den international anerkannten Menschenrechtsnormen der «International Labour Organization» (ILO). Mehr Informationen dazu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Beim Einkauf von Produkten und bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen übernimmt die TKB Verantwortung – in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hichsicht.

Die allgemeinen Grundsätze für eine nachhaltige Beschaffung (PDF) beschreiben, wie die Bank Nachhaltigkeitsaspekte in den Einkauf von Produkten und Dienstleistungen einbezieht und welche Erwartungen sie an ihre Lieferanten hat.

Mit der Nachhaltigkeitserklärung für Lieferanten (PDF) verpflichtet die Bank ihre Geschäftspartner, generell gültige Nachhaltigkeitsanforderungen einzuhalten. Die TKB holt die Nachhaltigkeitserklärung ein, sobald das Beschaffungsvolumen 10 000 Franken pro Jahr und Lieferant übersteigt.

Mit einem professionellen Compliance-Management-System sorgt die TKB für die Einhaltung von Gesetzen, aufsichts- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen, branchenüblichen Standards sowie unternehmensspezifischen Regelungen.

Wichtig sind unter anderem das Geschäfts- und Organisationsreglement, das die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten von Bankrat und Geschäftsleitung regelt, sowie bankinterne Weisungen zu:

  • Datenschutz
  • Vermeidung von Korruption
  • Vermeidung von Insider-Handel und Marktmanipulation
  • Bekämpfung von Geldwäscherei und Steuerdelikten
  • Umgang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten

Mehr Informationen zum Umgang der Bank mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB hat klare Vorgaben zum Marktverhalten. Diese schliessen den Umgang mit Insider-Informationen oder das Verbot der Marktmanipulation ein. Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB toleriert weder aktive noch passive Bestechung oder die unlautere Vorteilsannahme oder -gewährung. Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB bekämpft innerhalb ihres Einflussbereichs Geldwäscherei. Alle gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zur Geldwäschereiprävention werden umgesetzt. Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB hält sich an die Vorschriften des Datenschutzrechts und an die Persönlichkeitsrechte. Sie geht mit den Daten von Kundinnen und Kunden, von Mitarbeitenden und von Geschäftspartnern gewissenhaft und sorgsam um. Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct) und in der Datenschutzerklärung.

Informationen und Daten schützt die TKB gemäss den branchenüblichen Standards. Sie stellt deren Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit bestmöglich sicher. Dazu betreibt die TKB ein Information-Security-Management-System. Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Beschwerden nimmt die TKB ernst. Verstösse gegen Gesetze und regulatorische Vorschriften sowie gegen interne Weisungen und Regelungen können bei verschiedenen bankinternen Stellen gemeldet werden. Zudem können sich Mitarbeitende an eine externe Sozialberatungsstelle oder die externe Meldestelle für Compliance-Verstösse (Whistleblower-Stelle) wenden. Auch im Fall von sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder einer anderen Übertretung sind die Meldestellen – intern und extern – und die Prozesse definiert.

Kundinnen und Kunden sowie weitere Anspruchsgruppen können sich mit ihren Anliegen an verschiedene bankinterne Stellen wenden. Die Kontaktangaben sind auf der Website der Bank einsehbar. Extern ist die Ombudsstelle der Schweizer Bankbranche, der Schweizerische Bankenombudsman, eine mögliche Anlaufstelle.

Mehr Informationen hierzu gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Arbeitsbedingungen

Die TKB hält sich an die in der Schweiz für sie geltenden Regulierungen (z.B. Arbeitsgesetz, Datenschutzgesetz). Die nachfolgenden Punkte dienen der Präzisierung und Erläuterung des Handelns der Bank. Die TKB bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und richtet sich in ihrer Geschäftstätigkeit an den national und international anerkannten Menschenrechtsnormen aus. Die TKB bekennt sich weiter zu den Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um potenzielle direkte oder indirekte Konflikte im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten zu vermeiden.

Aus- und Weiterbildung, Entwicklung

Alle Mitarbeitenden, sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitangestellte, profitieren von einem internen und externen Weiterbildungsangebot. Dieses ist ein wichtiger Bestandteil der systematischen Mitarbeiterentwicklung. Dabei arbeitet die TKB mit diversen externen Partnern zusammen, unter anderem in den Bereichen Nachhaltigkeit, Führungsentwicklung, Vertriebsentwicklung und digitale Beratung. Die TKB unterstützt zusätzlich individuelle Weiterbildungsmassnahmen zur Verbesserung der persönlichen Kompetenzen und übernimmt die Kosten grundsätzlich vollständig.

Personen, die keine bankfachliche Grundausbildung haben, ermöglicht die Bank den Quereinstieg in verschiedene Positionen. Die «IT Academy» ermöglicht den Einstieg als Application Managerin oder Manager.

Ferner bietet die Bank jährlich Lehrstellen für die kaufmännische Grundausbildung, in der Informatik sowie als Köchin oder Koch im Mitarbeiterrestaurant an. Die TKB bietet zudem Praktikumsstellen für Absolvierende der Berufsmittelschule.

Entwicklungsdialog

Mindestens drei Mal pro Jahr thematisieren die Führungskräfte mit allen festangestellten Mitarbeitenden das persönliche Engagement, die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit und ihre weitere Entwicklung.

Schulungen und Zertifizierungsprogramme
Schulungen

Bei ihrem Eintritt absolvieren alle Mitarbeitenden verpflichtend folgende Schulungen bzw. webbasierte Trainings (WBTs):

  • Informationssicherheit und Datenschutz
  • Compliance
  • Physische Sicherheit
  • Nachhaltigkeit allgemein

 Je nach Zielgruppe und Relevanz absolvieren die Mitarbeitenden weitere Schulungen und WBTs:

  • Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und Einhaltung der Sorgfaltspflichten der Schweizerischen Bankiervereinigung
  • AIA / FATCA
  • Marktverhalten
  • Crossborder

Physische Veranstaltungen wie der Willkommensevent «Unsere Bank» sind obligatorisch.

Alle Beraterinnen und Berater besuchen Überfallschulungen.

Kundenberaterzertifizierungen SAQ

Alle Beraterinnen und Berater sind zertifiziert - unabhängig davon, ob sie Firmen und Gewerbebetriebe oder Privatpersonen beraten. Mit der Zertifizierung nach dem Swiss Association for Quality (SAQ)-Zertifizierungssystem Kundenberater Bank gemäss ISO-Standard 17024 stellt die TKB sicher, dass das Fachwissen ihrer Beraterinnen und Berater aktuell ist und die Beratungsleistung eine hohe Qualität aufweist. Eine Re-Zertifizierung ist alle drei Jahre notwendig.

 

Schulungen Nachhaltigkeit

Vertiefende Kurse, bestehend aus physischem Unterricht und Selbstlerneinheiten über WBTs zur Nachhaltigkeit (Anlegen / Hypotheken / KMU-Kredite) sind für bestimmte Funktionen, insbesondere alle Beratenden im Privat- und Geschäftskundenbereich, ebenfalls obligatorisch. Die Nachhaltigkeitskurse berücksichtigen die Anforderungen der Selbstregulierung der Schweizerischen Bankiervereinigung im Bereich Sustainable Finance. Die Lernleistungen werden an die Re-Zertifizierung der Swiss Association for Quality (SAQ) angerechnet.

 

Fachspezifische Ausbildungen

In gewissen Funktionen werden fachspezifische Zertifizierungen absolviert (z.B. Crossborder-Zertifizierung, Avaloq-Zertifizierung, Händlerprüfung SIX und EUREX, ESG-Zertifizierungen für Asset Manager).

Talententwicklung

Die TKB hat einen klar definierten Prozess, um Talente zu fördern und die Nachfolgeplanung von Führungskräften sicherzustellen. Jedes Jahr findet ein von HR geführter Dialog zu Personalplanung und -entwicklung mit allen Vorgesetzten statt, bei dem unter anderem die Leistung und das Potenzial der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besprochen werden. Bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit hohem Potenzial definiert der Vorgesetzte zusammen mit der betroffenen Person und unterstützt vom HR einen individuellen Entwicklungsplan. Neben On the job-Massnahmen kann dieser Weiterbildungen, interne Stages oder externe Development Centers beinhalten.

Für die zweite Führungsebene besteht ein strukturierter Nachfolgeplanungsprozess; diesen führt das HR zwei Mal jährlich zusammen mit der Geschäftsleitung durch. Dabei werden interne und externe Kandidatinnen und Kandidaten für Positionen der zweiten Führungsebene besprochen, bei denen es zu einem baldigen Wechsel kommen könnte. Dabei wird definiert, wer mit den externen Kandidatinnen und Kandidaten in Kontakt bleibt (Geschäftsleitungsmitglied oder HR). Mit internen Kandidatinnen und Kandidaten entwickelt das HR individuelle Fördermassnahmen zur Weiterentwicklung und Vorbereitung für die Führungsposition.

Die TKB bietet drei verschiedene Pfade für die Entwicklung ihrer Mitarbeitenden an:

Führungskräfteentwicklung

Die typischen Karriereschritte einer Führungslaufbahn verlaufen von einer Hierarchieebene zur nächsthöheren. Wechsel in einen anderen Unternehmensbereich sind möglich und oft auch sinnvoll oder notwendig. Klassische Schritte gehen von der Teamleitung über die Geschäftsstellenleitung bis zur Leitung eines Geschäftsbereichs.

Beraterlaufbahnentwicklung

Karriereschritte dieser Laufbahn verlaufen von der Betreuung von Laufkundschaft bis zur Übernahme anspruchsvoller Kundenportefeuilles. Klassische Karrierepfade führen vom Kundenberater teambetreute Kunden bis zum Senior Berater Privatkunden; in angepasster Form auch als Senior Berater in den Geschäftsbereichen Private Banking, Firmen- und Gewerbekunden. Wechsel zwischen den Geschäftsbereichen sind erwünscht.

Fachlaufbahnentwicklung

Die Karriere einer fachlichen Expertin oder eines Spezialisten verläuft meistens von der Übernahme einfacher bis hin zu komplexeren Aufgaben oder Projekten mit grösserer Verantwortung. Die Aufgaben finden innerhalb einer Funktion oder eines Fachbereichs statt. Beispielsweise steigt eine Sachbearbeiterin zu einer Spezialistin und danach zur Senior-Spezialistin auf, wofür es funktionsabhängig verschiedene Bezeichnungen gibt.

Partnerschaften
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, School of Management and Law, Winterthur

Bei der Erarbeitung und Weiterentwicklung der Schulungen Nachhaltigkeit wird die TKB von der School of Management and Law der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) unterstützt.

 

Bankenberatungszentrum bbz st.gallen ag, St.Gallen

Seit vielen Jahren arbeitet die TKB eng mit dem Bankenberatungszentrum St. Gallen zusammen, wenn es darum geht, Kompetenzen von Mitarbeitenden und Führungskräften zu schulen und zu trainieren. Ebenfalls unterstützt das bbz die TKB in der Vorbereitung und Durchführung der SAQ-Zertifizierung ihrer Kundenberatenden.

Diversity-Programme und Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Die TKB ist eine fortschrittliche Arbeitgeberin, die Chancengleichheit sowie die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben fördert.

Die TKB bietet ihren Mitarbeitenden:

  • flexible Arbeitszeiten
  • Teilzeitpensen ab mindestens 40% (Beratende/Spezialistinnen und Spezialisten) bzw. 60% (in einer Führungsfunktion)
  • Job- und Topsharing
  • fortschrittliche Homeoffice-Regelung
  • mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr
  • den Kauf einer zusätzlichen Ferienwoche
  • die Chance, sich gemeinnützig zu engagieren (bezahlter Arbeitstag bzw. halber Tag bei Arbeitspensum von 50% oder weniger)

Müttern gewährt die TKB 16 Wochen Mutterschaftsurlaub, Vätern zwei Wochen Vaterschaftsurlaub – jeweils bei 100% Lohn (gesetzlich vorgegeben sind 80%). Diese Urlaube können nach Absprache unbezahlt verlängert werden.

Alle Funktionen stehen allen Geschlechtern offen und das Entlohnungssystem ist geschlechtsneutral ausgestaltet. Dies bestätigt die Lohngleichheitsanalyse, die das «Competence Center for Diversity and Inclusion» der Universität St. Gallen im Jahr 2020 durchgeführt hat.

2023 wurde die TKB mit dem Label «Career Empowerment» der Universität St.Gallen ausgezeichnet. Firmen und Organisationen erhalten dieses Label, wenn sie Stellensuchende mit nichtlinearen Karriereverläufen berücksichtigen und Wert auf vielfältige Teamzusammensetzungen legen.

Chancengleichheit

Die TKB setzt sich für die Gleichberechtigung aller Personen, unabhängig von Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Religionszugehörigkeit oder Herkunft ein. Sie etabliert eine diskriminierungsfreie Organisationskultur auf allen Ebenen. Zu ihren Zielen gehört ebenfalls die Sicherstellung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses auf allen Führungsebenen und gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit.

Versammlungsfreiheit und Recht auf Tarifverhandlungen

Die TKB respektiert das wichtige verfassungsmässige Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Zusammenschluss in Gewerkschaften und auf Tarifverhandlungen.

Mitarbeitende können sich somit dem Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) anschliessen, wenn sie dies wünschen.

Verzicht auf Zwangsarbeit

Die TKB respektiert den UNO-Pakt II, gemäss dessen Artikel 8 niemand zu Zwangs- oder Pflichtarbeit gezwungen werden darf. Dieses verfassungsmässige Recht wird auch von den Behörden kontrolliert und bei Verstoss sanktioniert.

Diskriminierungsverbot

Die TKB toleriert keine Diskriminierung.

Vorkehrungen gegen Mobbing und Belästigung

Die TKB gewährleistet den Schutz der persönlichen Integrität am Arbeitsplatz und hält ihre Mitarbeitenden an, jegliche Form von Belästigung zu vermeiden. Insbesondere sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing toleriert sie nicht. Die Weisung ≪Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz≫ regelt die diskriminierungsfreie Zusammenarbeit.

Informations- und Mitspracherechte (Mitwirkungsrechte)

Die TKB bekennt sich zur Einhaltung des Bundesgesetzes über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben.

Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeit-Mitarbeitenden

Die Bank ermöglicht Teilzeitpensen ab mindestens 40% (Beratende/Spezialisten) bzw. 60% (in einer Führungsfunktion).

Alle Mitarbeitenden, sowohl Teilzeit- als auch Vollzeitangestellte, profitieren von einem internen und externen Weiterbildungsangebot.

Die TKB ist an keinen Tarifvertrag gebunden und hat keine Personen angestellt, die unter einen Tarifvertrag fallen.

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die gleichen Arbeitsbedingungen, inkl. Höchstarbeitszeiten.

Haltung zur nicht-regulären Beschäftigung (temporär oder indirekt)

Bei der TKB arbeiten fast alle Mitarbeitenden in einer unbefristeten Festanstellung. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Spezialfällen, z.B. bei Lernenden oder Mutterschaftsvertretungen.

Indirekte Beschäftigung beschränkt die TKB auf ein Minimum und auf spezialisierte Tätigkeiten, die nicht zu ihrem Kerngeschäft gehören (z.B. Reinigung, Sicherheit).

Einhaltung von Mindestlöhnen

Auf nationaler Ebene gibt es in der Schweiz keinen Mindestlohn, zu dessen Einhaltung sich die TKB bekennen kann. Bei der Festlegung der Löhne orientiert sich die TKB an der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) des Schweizerischen Bankpersonalverbands (SBPV), ist aber der VAB nicht unterstellt.

Die TKB bietet faire Vergütung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Kanton Thurgau angestellt.

Aufgrund der geringen Lohndifferenz von 3,3 Prozent zugunsten der Männer erhielt die TKB 2020 das Label «We pay fair» der Universität St. Gallen sowie – als erste Kantonalbank – das Gütesiegel der sozialpartnerschaftlichen Fachstelle für Lohngleichheit in der Bankbranche. Das Label wird alle fünf Jahre überprüft.

Einhaltung der Höchstarbeitszeit

Die TKB beachtet das Schweizerischen Arbeitsgesetz, gemäss dessen Artikel 9 die wöchentliche Höchstarbeitszeit für Büropersonal bei 45 Stunden pro Woche liegt.

Die TKB ist an keinen Tarifvertrag gebunden und hat keine Personen angestellt, die unter einen Tarifvertrag fallen. Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten die gleichen Arbeitsbedingungen, inkl. Höchstarbeitszeiten.

Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die TKB achtet auf die Wahrung der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet dazu Informationen und Workshops an.

Sicherheitskonzepte werden regelmässig überprüft und aktualisiert. Betroffene Mitarbeitende werden regelmässig geschult - die Häufigkeit ist ihrer Funktion angepasst.

Grössere Standorte sind mit Sanitätszimmern ausgerüstet; ausgewählte Mitarbeitende werden regelmässig in erster Hilfe geschult. Bei allen Standorten sind automatische externe Defibrillatoren (AEDs) in unmittelbarer Nähe verfügbar.

Es werden regelmässig Überfallschulungen für Beraterinnen und Berater durchgeführt.

Mitarbeitende, welche besonderen Gefahren ausgesetzt sind, sind instruiert, entsprechende Schutzausrüstung zu nutzen und die empfohlenen Schutzregeln anzuwenden.

Die TKB bietet ergonomische Arbeitsplätze. 

Psychische und physische Gesundheit

Die TKB achtet auf die Wahrung der physischen und psychischen Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet dazu Informationen und Workshops an.

Die TKB unterhält ein betriebliches Gesundheitsmanagement, das auf den drei Säulen Arbeitskultur, Prävention und Case Management beruht. Die TKB fördert eine positive und wertschätzende Arbeitskultur. Basis dafür sind die Leitsätze für gute Zusammenarbeit und Führung. Mögliche Probleme und Krisen sollen frühzeitig erkannt werden. Dies geschieht während den regelmässigen Leistungs- und Entwicklungsdialogen oder durch die Überwachung von Arbeitszeiten und Absenzen. Zudem können sich Mitarbeitende bei der betrieblichen Sozialberatung MOVIS AG melden. Die Beratung ist vertraulich, für die Mitarbeitenden kostenlos und 24/7 erreichbar. Die TKB erhält keine Rückmeldung, welche Personen sich bei MOVIS AG gemeldet haben.

Treten Krisen auf, werden die Mitarbeitenden eng begleitet und unterstützt. Sei dies durch einen bankinternen HR-Berater, das Case Management der Helsana Krankenkasse oder durch die betriebliche Sozialberatung der MOVIS AG. Schliesslich bietet die TKB zeitgemässe Arbeitsbedingungen, die individuelle Flexibilisierung zulassen, und ergonomische Arbeitsplätze.

Kostenlose Sozialberatung für Mitarbeitende durch externen Partner

Die TKB bietet ihren Mitarbeitenden eine externe Sozialberatung bei der MOVIS AG an. Dort können sie sich professionell und unabhängig zu betrieblichen, persönlichen und gesundheitsbezogenen Themen beraten lassen.

Die Beratung ist vertraulich, für die Mitarbeitenden kostenlos und 24/7 erreichbar. Die TKB erhält keine Rückmeldung, welche Personen sich bei MOVIS AG melden.

Regelmässige Evaluierung der Zufriedenheit der Mitarbeitenden

Die TKB führt regelmässig Mitarbeiterumfragen durch, um die Zufriedenheit und die Verbundenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu messen und Anhaltspunkte für die Weiterentwicklung der Unternehmens- und Führungskultur zu gewinnen.

Der Verdacht auf Verstösse gegen interne Weisungen und Regelungen sowie gegen Gesetze und regulatorische Vorschriften kann von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entweder an die Vorgesetzten, an Compliance oder an die externe Meldestelle für Compliance-Verstösse (Whistleblower-Stelle) gemeldet werden.

Die Meldung an die Whistleblower-Stelle kann anonym und rund um die Uhr an sieben Tagen die Woche erfolgen. Auch wenn die Meldung nicht anonym erfolgt, wird die meldende Person von der externen Meldestelle nicht offengelegt. Den Meldenden entstehen keinerlei Nachteile, ausser die Meldung basiert auf wissentlich falschen Angaben.

Im Fall von sexueller Belästigung, Mobbing, Diskriminierung oder Grenzüberschreitungen können sich betroffene, beobachtende wie auch beschuldigte Personen an Vorgesetzte, die HR-Beraterinnen und -Berater oder die externe Sozialberatungsstelle MOVIS AG wenden. Die Bank trifft zweckmässige Massnahmen zum Schutz betroffener Personen. Sie lässt Hinweise untersuchen und trifft Massnahmen zur Behebung eines Missstandes. Grundlagen bei der TKB bilden bankinterne Weisungen, Dokumente und u.a. der Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB bekennt sich zur Achtung der Menschenrechte und richtet sich in ihrer Geschäftstätigkeit nach den international anerkannten Menschenrechtsnormen (International Labour Organization, ILO).

Mehr Informationen im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB wird regelmässig als gute Arbeitgeberin ausgezeichnet. So erhielt sie aufgrund der geringen Lohndifferenz von 3,3 Prozent zugunsten der Männer 2020 das Label «We pay fair» der Universität St. Gallen sowie – als erste Kantonalbank – das Gütesiegel der sozialpartnerschaftlichen Fachstelle für Lohngleichheit in der Bankbranche. Das Label wird alle fünf Jahre überprüft.

2023 wurde der TKB das Label "Career Empowerment" der Universität St.Gallen verliehen. Firmen und Organisationen erhalten dieses Label, wenn sie Stellensuchende mit nichtlinearen Karriereverläufen berücksichtigen und Wert auf vielfältige Teamzusammensetzungen legen.

Mehr Informationen auf der TKB-Website.

Nachhaltige Produkte und Dienstleistungen

Die TKB bietet Produkte und Dienstleistungen an, die langfristig einen Nutzen stiften – für Kundinnen und Kunden, für die Umwelt und für die Gesellschaft. Sie unterstützt einerseits das nachhaltige Anlegen, anderseits das nachhaltige Bauen und Sanieren.

Die Vermögensverwaltungslösungen folgen dem bankeigenen Nachhaltigkeitsansatz «ESG Plus»: In die Auswahl der Anlagen, den Selektionsprozess, werden sowohl quantitative ESG-Kriterien als auch qualitative Nachhaltigkeitsbewertungen einbezogen. Mehr Informationen gibt es auf der TKB-Website sowie in dieser ausführlichen Beschreibung des TKB-Nachhaltigkeitsansatzes «ESG Plus».

Die TKB fördert das nachhaltige Bauen und Sanieren mit günstigen Konditionen (Energie-Hypothek), einer kostenlosen energetischen Immobilienbeurteilung und nützlichen Services wie dem Renovationsrechner (inkl. CO2-Emissionen).

Zur Förderung des umweltfreundlichen Bauens und Sanierens arbeitet die TKB mit den öffentlichen Energieberatungsstellen des Kantons Thurgau (eteam) sowie dem kantonalen Kompetenzzentrum für erneuerbare Energiesysteme (KEEST) zusammen.

Die TKB setzt sich für einen gleichberechtigten Zugang zu Finanzdienstleistungen ein und begleitet ihre Kundinnen und Kunden verantwortungsbewusst  – in allen Lebensphasen. Sie berät ganzheitlich und transparent. Damit unterstützt sie ihre Kundinnen und Kunden dabei, Armut durch Überschuldung oder das Eingehen von zu grossen Risiken zu vermeiden. Mehr Informationen zur finanziellen Inklusion gibt es im Ethikkodex (Code of Conduct).

Dialog mit Anspruchsgruppen (Stakeholdern)

Die Kommunikation der TKB ist darauf ausgerichtet, Transparenz und Vertrauen zu schaffen sowie Interessen auszugleichen. Mehr Informationen dazu im Ethikkodex (Code of Conduct).

Die TKB pflegt einen aktiven, partnerschaftlichen und auf Offenheit ausgerichteten Dialog mit ihren Anspruchsgruppen (Stakeholdern). Mehr Informationen dazu finden sich hier.

Als Mitglied von Verbänden und als Teilnehmerin an Initiativen bringt sich die TKB aktiv ein, um gemeinsame Interessen – innerhalb der Branche oder branchenübergreifend – zu bündeln. Eine Übersicht über Verbände und Initiativen findet sich hier.

Der Fachrat Nachhaltigkeit begleitet die TKB bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsstrategie. Er beurteilt das Engagement der Bank kritisch und verleiht ihm neue Impulse. Ausserdem fördert er den Erfahrungsaustausch. Mehr Informationen finden sich hier.

Weitere Elemente unseres Engagements