Medienmitteilung vom 02. Oktober 2015
Meldepflichten bei Inhaberaktionären
Per 1. Juli 2015 sind neue Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) für Aktiengesellschaften (AG) sowie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in Kraft getreten.
Per 1. Juli 2015 sind neue Bestimmungen im Obligationenrecht (OR) für Aktiengesellschaften (AG) sowie für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) in Kraft getreten. Diese betreffen unter anderem eine Meldepflicht (Art. 697i ff. OR) für Inhaberaktionäre sowie die Pflicht von Gesellschaften, ein Verzeichnis über alle Inhaberaktionäre und deren wirtschaftlich Berechtigte zu führen.
Als Information für unsere Kunden haben wir ein ausführliches Informationsblatt zu diesem Thema erstellt. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir Ihnen, sich an einen Treuhänder oder an eine auf Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu wenden.